Altenpflegegesetz – was ist gesetzlich vorgegeben?

Altenpflegegesetz

Das Altenpflegegesetz, welches am 1. August 2003 in Kraft trat, regelt in Deutschland im Wesentlichen die Erlaubnis zur Führung der Bezeichnung Altenpfleger sowie Altenpflegerin und natürlich die dazugehörige Berufsausbildung. Mit diesem Altenpflegegesetz sollte zum einen ein einheitliches Ausbildungsniveau in Deutschland gewährleistet werden sowie zum anderen auch die Attraktivität des Berufes gesteigert werden. Bevor dieses Gesetz erlassen wurde, gab es keine Regelung in Bezug auf den Beruf Altenpfleger/in.

Das Altenpflegegesetz regelt bundesweit die grundlegenden Anforderungen an die Ausbildung der Altenpflegefachkraft, dabei wird aber die Tätigkeit selbst nicht im Gesetz geregelt. In dieser Berufsausbildung sollen Kenntnisse, Fertigkeiten sowie Fähigkeiten vermittelt werden, um eine selbstständige und eigenverantwortliche Pflege, Beratung, Betreuung und Begleitung alter Menschen zu gewährleisten.

Wer darf den Titel Altenpfleger laut Altenpflegegesetz tragen?

„Altenpflegerin“ oder „Altenpfleger“ dürfen sich nur Personen nennen, die hierfür einen Antrag stellen. Wenn ihnen die Erlaubnis hierzu erteilt wird, dürfen sie die Berufsbezeichnung Altenpfleger bzw. Altenpflegerin tragen. Damit diese Erlaubnis erteilt wird, muss der Antragsteller die nach dem Altenpflegegesetz vorgeschriebene Ausbildung absolvieren und diese dann mit einer staatlichen Abschlussprüfung abschließen und auch natürlich bestehen – hier finden Sie dazu die passenden Stellenangebote aus der Altenpflege.

Damit ein Bewerber zur Ausbildung des Berufes Altenpfleger bzw. Altenpflegerin zugelassen wird, muss er generell gesundheitlich und körperlich in der Lage sein diesen Beruf auszuüben. Außerdem muss der Bewerber über eine mindestens zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert, verfügen bzw. eine bereits bestandene Berufsausbildung nachweisen oder auch den Altenpflegehelfer- beziehungsweise Krankenpflegehelferberuf erlernt haben.

Alle Einzelheiten, die für die Ausbildung im Bereich der Altenpflege relevant sind, sind im Altenpflegegesetz festgehalten. Das Altenpflegegesetz ist ein stattlicher Leitfaden für alle Bewerber, die den Beruf des Altenpflegers einschlagen möchten. Somit kann man sich in Problemfragen während der Ausbildung immer auf diesen Leitfaden beziehen – er ist quasi eine Stütze für alle Auszubildenden im Altenpflegebereich.

Die Ausbildung in der Altenpflege ist ebenfalls im Altenpflegegesetz geregelt

Das Altenpflegegesetz regelt die Dauer der Ausbildung, auch unter Berücksichtigung der einzelnen Möglichkeiten wie beispielsweise eine Vollzeit- oder Teilzeitausbildung des Berufes oder eben auch eine Umschulung in diesem Bereich. Des weiteren enthält das Gesetz Passagen zum Thema Weiterbildungen in der Altenpflege sowie mögliche Verkürzungen im Rahmen der Ausbildung zum Altenpfleger/in und auch Möglichkeiten der finanziellen Förderung dieser Ausbildung. Mit dem Altenpflegegesetz wird eine zentrale Verpflichtung der „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege“ umgesetzt.

Das Altenpflegegesetz regelt Einzelheiten der Ausbildung zum Altenpfleger. Dies beinhaltet unter anderem den schulischen Lehrplan, der für diese Ausbildung vorgesehen ist, sowie die Bereitstellung der Lehrkräfte für die Zeit der theoretischen und der praktischen Ausbildung. Die einzelnen Regelung der Strukturen des theoretischen Unterrichts sowie deren Finanzierung ist Angelegenheit der verschiedenen Länder. Die Regelungen zur praktischen Ausbildung sind ebenfalls im Altenpflegegesetz festgehalten. Das heißt, wo ist diese Ausbildung zu absolvieren, wer darf die Ausbildung durchführen bzw. begleiten, welche einzelnen Träger/Einrichtungen gibt es, etc.

Natürlich beinhaltet das Gesetz ebenfalls die Regelung für Ausbildungsvergütung während der Ausbildungsdauer- bzw. zeit. Auch die täglichen Arbeitsstunden sowie die Wochenend- und Feiertagsarbeit ist hier festgehalten. Das Gesetz zur Regelung des Berufes der Altenpflege ermöglicht den einzelnen Ländern die Weiterentwicklung der verschiedenen Pflegeberufe und macht sie im Ganzen attraktiver für alle, die sich für diese Berufe interessieren.


SCORE Personal - Ihre Jobsuche mit Vollbetreuung

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert