Expertenstandard chronische Wunden – was steckt genau dahinter?

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Der vorliegende Expertenstandard chronische Wunden wurde 2015 aktualisiert und ist somit auf dem neuesten Stand. Im Folgenden möchten wir Sie über den Inhalt und Voraussetzungen des Standards informieren. Gerade von jungen Alten- und Krankenpflegekräften darf erwartet werden, dass Ihnen der Inhalt des Expertenstandard chronische Wunden vertraut ist.

Definition Expertenstandard chronische Wunden – Was ist eine chronische Wunde?

Der Standard macht hier genauso wie der Expertenstandard Dekubitus relativ genaue Angaben. Als chronische Wunden gelten allgemein solche Wunden, die „innerhalb von vier bis zwölf Wochen nach Wundentstehung (…) unter fachgerechter Therapie keine Heilungstendenzen zeigen.“ Konkret bezieht sich das auf die Arten von chronischen Wunden, mit denen Pflegekräfte am häufigsten konfrontiert sind:

  • Dekubitus (Dekubital ulcerationen)
  • Diabetischem Fußulcus
  • Ulcus curis

Das Ziele Standard

Jeder pflegebedürftige Mensch mit einer chronischen Wunde erhält eine pflegerische Versorgung, die

  • ihre Lebensqualität fördert
  • die Wundheilung unterstützt
  • eine Rezidivbildung von Wunden vermeidet

Expertenstandard chronische Wunden – die Umsetzung

Die Umsetzung der Expertenstandards ist für Einrichtungen der ambulanten/stationären Altenpflege verbindlich. Es ist Aufgabe der Einrichtung, aus dem Expertenstandard chronische Wunden heraus, Verfahrensanweisung(en) zu entwickeln, die sich an den eigenen Gegebenheiten orientieren und gleichzeitig die gesetzliche Rahmenbedingung erfüllen.

Gleichermaßen hat die Einrichtung dafür Sorge zu tragen, dass ein Wundexperte, sowie die erforderlichen Materialien zu Wund-Assessment und Dokumentation zur Verfügung stehen. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass erforderliche Hilfs- und Verbandmittel bereit gestellt werden, ebenso wie Materialien, die für eine qualifizierte Beratung, Schulung und Anleitung notwendig sind. Auch müssen aufwendige Wundversorgungen personell adäquat geplant sein. Hier ist es wichtig zu betonen, dass der Expertenstandard chronische Wunden lediglich vorgibt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Wie diese erfüllt und umgesetzt werden, liegt in der Entscheidungskompetenz der jeweiligen Einrichtung. Daher muss eine Einrichtung nicht zwangsweise über Mitarbeiter mit der Qualifikation „Wundtherapeut/-Manager“ verfügen. Eine Kooperation mit entsprechenden Anbietern genügt.

Dennoch gibt es einige Punkte, die für eine Einrichtung, im Hinblick auf die Qualifikation der Pflegefachkräfte, von Bedeutung sind. Gemäß dem Expertenstandard chronische Wunden soll die Pflegefachkraft mit folgenden Kompetenzen ausgestattet sein:

  • aktuelles Wissen und kommunikative Kompetenz zur Identifizierung von Menschen mit chronischen Wunden
  • aktuelles Wissen zur Behandlung von wundbedingter Einschränkungen
  • aktuelles Wissen zur Planung, Durchführung und Evaluation krankheitsspezifischer Maßnahmen
  • aktuelles Wissen zur Wundbehandlung, Prophylaxe und Hautschutz
  • Kompetenz zur Beratung
  • Kompetenz Heilungsverlauf zu beurteilen

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann die Pflegefachkraft ihre Aufgaben qualitativ gut bearbeiten. Konkret bedeutet das, die Pflegefachkraft:

  • erfasst wund- und therapiebedingte Einschränkungen (Anamnese; SIS-Bogen; Pflegediagnosen etc.)
  • holt eine medizinische Diagnose ein
  • führt Ersteinschätzung unter Hinzuziehung eines Wundexperten durch (Intern oder extern möglich)
  • plant sämtliche Maßnahmen zu wund- und therapiebedingten Beeinträchtigungen, Grunderkrankung, Prophylaxe und natürlich zu ärztlich angeordneten Behandlungspflegen
  • führt geplante Maßnahmen und Anordnungen sach- und fachgerecht durch
  • koordiniert und kommuniziert interprofessionelle Versorgung (Ärzte, Apotheken, Therapeuten etc.)
  • leitet betroffene Personen und ggfs. Angehörige zur Wundversorgung an (häufig in häuslicher Pflegesituation)
  • beurteilt regelmäßig (alle ein bis zwei Wochen) die lokale Wundsituation – in Zusammenarbeit mit dem Wundexperten
  • überprüft regelmäßig (spätestens alle vier Wochen) die Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen

Eine Zusammenfassung

Der Expertenstandard chronische Wunde legt großen Wert auf die fachliche Qualifikation der Pflegekräfte, aber mindestens ebenso viel, auf die Einbeziehung der betroffenen Personen bzw. deren Angehörige. Hier ist die Formulierung „Hilfe zur Selbsthilfe“ durchaus angebracht. Der Expertenstandard chronische Wunden liefert keine konkreten Handlungs- und Verfahrensanweisungen im Umgang mit Wunden. Er beschreibt vielmehr, welche Voraussetzungen die Einrichtungen, aber auch die Pflegefachkräfte erfüllen müssen, um eine erfolgreiche Wundbehandlung überhaupt durchführen zu können. Aus diesen Voraussetzungen muss jede Einrichtung individuelle Verfahrensanweisungen und Standards entwickeln, die auf die eigenen Gegebenheiten abgestimmt sind.


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