Gewalt in der Pflege – was ist das und wie gehen Sie damit um?

gewalt in der altenpflege

Gerade im Bereich der professionellen Pflege ist das Thema „Gewalt“ noch häufig ein großes Tabu. Und das, obwohl wir uns doch alle auf die Fahne schreiben, unseren Dienst zum „Wohle des alten Menschen“ zu verrichten. Dabei ist, nach einem WHO-Bericht von 2011 („European Report on preventing elder maltreatment 2011) Gewalt gegenüber alten und hilfebedürftigen Menschen nahezu alltäglich. Der Bericht legt u.a. dar, dass jährlich ca. vier Millionen ältere Menschen (in Europa) Misshandlungen erleiden. Angesichts der Tatsache, dass wir ständig auf Politik, Pflegekassen, Kostenträger etc. schimpfen, grenzt es schon fast an Hohn, dass wir zum Teil die Missstände hinter unseren eigenen Türen nicht erkennen (wollen).

„Sowas gibt es bei uns nicht.“ – So denken viele Heim- und Pflegedienstleiter, aber auch Pflegekräfte. Eine natürliche Reaktion auf ein sehr sensibles und unangenehmes Thema.

Aber: Können Sie das für Ihre Einrichtung, Ihre Mitarbeiter und vielleicht auch für sich selbst 100%ig garantieren?

Doch nicht nur in stationären Einrichtungen sollte „Gewalt“ ein Thema sein. Gerade auch da, wo Menschen zu Hause gepflegt werden, besteht ein großes Gewaltpotenzial – hier sollten vor allem die Mitarbeiter der ambulanten Pflegedienste in der Lage sein, Gewalt, z.B. durch pflegende Angehörige, zu erkennen

Wir möchten an dieser Stelle nicht verurteilen. Wir möchten auch nicht heilig sprechen und die Lösung auf einem Silbertablett anbieten. Wir möchten Sie, egal, ob sie nun direkt, oder indirekt mit pflegebedürftigen Menschen arbeiten, ob Sie Führungs- oder Hilfskraft sind, für das Thema sensibilisieren. Alles ist besser als zu schweigen.

Gewalt in der Pflege – Was ist das?

Um sich der Frage zu nähern, sollte man von einer anerkannten Definition des Begriffs „Gewalt“ ausgehen. Die WHO bietet eine solche Definition:

„Gewalt ist der absichtliche Gebrauch von angedrohtem oder tatsächlichem körperlichem Zwang oder physischer Macht gegen die eigene oder eine andere Person, gegen eine Gruppe oder Gemeinschaft, der entweder konkret oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Verletzungen, Tod, psychischen Schäden, Fehlentwicklung oder Deprivation führt.“

Ergänzend bietet die WHO eine Definition für „Gewalt gegenüber älteren Menschen“:

„Unter Gewalt gegen ältere Menschen versteht man eine einmalige oder wiederholte Handlung oder das Unterlassen einer angemessenen Reaktion im Rahmen einer Vertrauensbeziehung, wodurch einer älteren Person Schaden oder Leid zugefügt wird.“

Bedenkt man die Abhängigkeit eines älteren und hilfebedürftigen Menschen von anderen Personen, versteht sich, weshalb auch das „Unterlassen“ eine Form der Gewalt sein kann.

Im Folgenden sollen einige Beispiele zeigen, in welchen Formen Gewalt im Bereich Pflege auftreten kann:

Gewalt in der Pflege Beispiele

Nun klingt die Formulierung „Gewalt in der Pflege“ ziemlich paradox. Geht es doch, gerade in der professionellen „Pflege“ darum, sich und sein Handwerk in den Dienst des Menschen zu stellen. Im häuslichen, familiären Bereich dagegen führen meist Notsituationen dazu, dass ein Familienmitglied in die Rolle der Pflegeperson gedrängt wird. Hier sind, laut einer Interviewstudie mit pflegenden Angehörigen von 2010, bestimmte Faktoren wirksam, die eine Gewaltsituation begünstigen können:

  • Die Beziehung zwischen pflegebedürftiger Person und dem pflegenden Angehörigen war vor Übernahme der Pflege schlecht
  • Die Beziehung war vorher stark hierarchisch geprägt
  • Der pflegende Angehörige war oder ist in schlechter physischer und psychischer Verfassung
  • Mehrfachbelastung des pflegenden Angehörigen (Familie, Beruf etc.)
  • Der pflegende Angehörige neigt zu Substanzmissbrauch (Drogen, Alkohol, Medikamente)
  • Ungünstige wirtschaftliche Situation
  • Mangelndes Wissen des pflegenden Angehörigen über Krankheit, Symptome des zu Pflegenden

Fragt man nach den tatsächlichen Ursachen für, so muss man zwischen der Laienpflege, wie sie in der Regel von Angehörigen durchgeführt wird, und der professionell ausgeübten Pflege differenzieren.

Gründe für die Gewalt in der Pflege

Nun ist es passiert – was tun?

Der Gedanke ist nicht schön, aber wie ist vorzugehen, wenn der Verdacht eines gewaltsamen Verhaltens besteht. Und schlimmer noch: Wie verhält man sich, wenn man unmittelbar Zeuge einer Gewaltsituation wird.

Eine Schwierigkeit besteht bereits darin, Gewalt als solche zu erkennen, sofern sie nicht als Schlagen, Schütteln etc. auftritt. Hier sollte man ein Stück weit seiner Intuition vertrauen.

Besteht der Eindruck, dass eine pflegebedürftige Person Gewalt erfährt, sollte wie folgt gehandelt werden:

  • Als Pflegekraft sollten Sie stets das Gespräch mit Ihren Vorgesetzten und Kollegen suchen. Hier kann das weitere Vorgehen besprochen werden.
  • Sofern es möglich ist, sollte die pflegebedürftige Person selbst angesprochen werden. Wie nimmt diese die Situation wahr?
  • Auch das Gespräch mit dem pflegenden Angehörigen ist zu suchen. Dabei werden die eigenen Eindrücke wertfrei und möglichst objektiv geschildert.
  • Im stationären Bereich sollte das Gespräch mit der Bezugspflegekraft, oder ggfs. mit der Wohnbereichsleitung gesucht werden
  • Beobachtungen sind wertfrei zu dokumentieren
  • Im ambulanten Bereich sollten immer wieder Beratungsgespräche geführt werden – in diesen werden Tipps bzgl. Entlastungsmöglichkeiten gegeben.

Falls Sie sich in einer Situation befinden, in der sofortiges Einschreiten erforderlich ist:

  • Versuchen Sie, Ihre eigene Aufregung zu kontrollieren und treten Sie ruhig auf. Achten Sie darauf, sich nicht selbst in Gefahr zu bringen. Ggfs. bitten Sie Kollegen/Vorgesetzte um Hilfe.
  • Das primäre Ziel ist es, die Person zu schützen, der Gewalt widerfahren ist.
  • Führen Sie die Pflegeperson aus der Situation heraus in einen anderen Raum.
  • Kommunizieren Sie Ihren Eindruck von der Situation – versuchen Sie dabei, ihre Ansichten nicht in Form von Vorwürfen zu schildern.
  • Geben Sie Ihrem Gegenüber die Möglichkeit, ihre Sichtweise zu schildern.
  • Ist es zu körperlichen Verletzungen gekommen, informieren Sie den Hausarzt, oder den Notarzt
  • Besteht eine rechtliche Betreuung, so ist diese zu informieren
  • Handelt es sich um ein besonders schwerwiegenden Fall, so ist auch die Polizei zu informieren

Was tun – damit nichts passiert?

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, sowohl Ihre Kunden/Patienten/Bewohner, als auch Ihre Mitarbeiter zu schützen. Deshalb empfiehlt es sich, ein Konzept zu erstellen, welches sich an den Bedürfnissen aller orientiert. Dieses Konzept sollte, aus unserer Sicht, gemeinsam mit den Mitarbeitern erarbeitet werden, z.B. in Form eines Qualitätszirkels, an dem Mitarbeiter der verschiedensten Berufsgruppen teilnehmen.

Vorab sollten Sie sich überlegen, welche Rahmenbedingungen in Ihrem Unternehmen herrschen, die Risikofaktoren für Gewaltsituationen begünstigen. Ein Ergebnis des Konzeptes zur Gewaltprävention kann sein, dass Sie Ihre Rahmenbedingungen an entscheidenden Stellen ändern müssen. Haben Sie z.B. ein gerechtes Personalausfallmanagement, oder sind es immer nur bestimmte Mitarbeiter, die einspringen? Haben Ihre Mitarbeiter die Möglichkeit zum kollegialen Austausch, auch neben den Übergaben?

Konkret können Sie:

  • Fortbildungen anbieten zu den Themen Konfliktsituationen, Deeskalation, Kommunikation
  • Offen mit Fehlern umgehen und eine gesunde Fehlerkultur herstellen.
  • Externe Beratungen anbieten – Supervision, Coaching etc.
  • Hilfestellung anbieten und leisten in/nach belastenden Situationen.
  • Mitarbeiter ernst nehmen und ihnen Gehör schenken, wenn diese über Belastungen reden.

Wie Ihre Mitarbeiter mit dem Thema Gewalt umgehen, hängt in hohem Maße davon ab, wie offen und transparent Sie zu diesem Thema sind.


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