Tarifzuschläge in der Pflege so werden Ihre Zulagen richtig berechnet

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Tarifzuschläge spielen in der Pflege eine entscheidende Rolle für das monatliche Einkommen. Nachtarbeit, Wochenenddienste, Feiertage oder kurzfristige Einsätze werden zusätzlich vergütet – zumindest auf dem Papier. In der Praxis herrscht jedoch oft Unsicherheit darüber, welche Zuschläge Ihnen tatsächlich zustehen und wie sie korrekt berechnet werden. Wer Tarifzuschläge Pflege richtig ausschreiben möchte, sollte genau wissen, welche Regelungen gelten und worauf bei der Abrechnung zu achten ist. In diesem Beitrag erklären wir verständlich, welche Tarifzuschläge es gibt, wie sie berechnet werden und wie Sie prüfen können, ob Ihre Zulagen korrekt ausgezahlt werden.

Warum Tarifzuschläge in der Pflege so wichtig sind

Pflegearbeit findet rund um die Uhr statt – nachts, an Wochenenden und an Feiertagen. Diese besondere Belastung soll durch Zuschläge finanziell ausgeglichen werden. Tarifzuschläge sorgen dafür, dass Pflegefachkräfte für unregelmäßige Arbeitszeiten fair entlohnt werden und ihre Einsatzbereitschaft anerkannt wird. Genau deshalb ist es entscheidend, Tarifzuschläge Pflege richtig ausschreiben und abrechnen zu können.

In tarifgebundenen Einrichtungen sind Zuschläge klar geregelt und stellen einen festen Bestandteil des Gehalts dar. Sie können einen spürbaren Unterschied beim Monatslohn ausmachen – gerade bei regelmäßigem Nacht- oder Wochenenddienst. Fehlen Zuschläge oder werden sie falsch berechnet, verlieren Pflegekräfte oft mehrere hundert Euro pro Monat, ohne es zu bemerken.

Darüber hinaus haben Tarifzuschläge auch eine wichtige Schutzfunktion. Sie setzen Anreize, belastende Dienste fair zu verteilen, und sorgen für Transparenz bei der Dienstplanung. Wer seine Zuschläge kennt und nachvollziehen kann, stärkt die eigene Position gegenüber dem Arbeitgeber und sorgt dafür, dass Leistung korrekt vergütet wird.

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Welche Tarifzuschläge es in der Pflege gibt

Um Tarifzuschläge Pflege richtig ausschreiben und nachvollziehen zu können, ist es wichtig, die verschiedenen Zuschlagsarten zu kennen. Diese sind in Tarifverträgen wie dem TVöD, den AVR der Kirchen oder in Haustarifverträgen geregelt. Die konkrete Höhe kann variieren, die Grundarten der Zuschläge sind jedoch weitgehend einheitlich.

Die wichtigsten Tarifzuschläge im Überblick:

  • Nachtzuschläge:
    Für Arbeitszeiten in der Nacht – meist zwischen 21:00 oder 22:00 Uhr und 6:00 Uhr – erhalten Pflegekräfte einen prozentualen Zuschlag auf den Stundenlohn. Je nach Tarifvertrag liegt dieser häufig zwischen 15 % und 25 %.
  • Sonntagszuschläge:
    Arbeit an Sonntagen wird zusätzlich vergütet. In vielen Tarifen beträgt der Zuschlag rund 25 % pro geleisteter Stunde.
  • Feiertagszuschläge:
    Für Dienste an gesetzlichen Feiertagen werden besonders hohe Zuschläge gezahlt – oft zwischen 35 % und 100 %, abhängig vom Tarif und davon, ob der Feiertag auf einen Sonntag fällt.
  • Samstagszuschläge:
    In einigen Tarifverträgen gibt es Zuschläge für Samstagsarbeit, meist ab einem bestimmten Zeitpunkt (z. B. ab 13 oder 14 Uhr).
  • Wechselschicht- und Schichtzulagen:
    Pflegekräfte im regelmäßigen Schicht- oder Wechselschichtdienst erhalten oft eine pauschale monatliche Zulage – unabhängig von einzelnen Zuschlagsstunden.
  • Überstundenzuschläge:
    Werden Arbeitszeiten über die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit hinaus geleistet, können zusätzliche Zuschläge oder Zeitzuschläge anfallen.

Wichtig ist: Zuschläge können sich teilweise kombinieren, teilweise schließen sie sich gegenseitig aus. Umso entscheidender ist es, die tariflichen Regelungen genau zu kennen und die eigene Abrechnung regelmäßig zu prüfen.

So werden Tarifzuschläge richtig berechnet

Damit Sie Tarifzuschläge Pflege richtig ausschreiben und Ihre Abrechnung prüfen können, lohnt sich ein Blick auf die Berechnungsgrundlagen. Zuschläge werden in der Regel pro Stunde berechnet und beziehen sich auf Ihren tariflichen Stundenlohn – nicht auf Zulagen oder Sonderzahlungen. Entscheidend sind außerdem Uhrzeit, Wochentag und Feiertagsstatus.

Grundprinzip der Berechnung:

  • Berechnungsbasis:
    Der tarifliche Stundenlohn (Bruttostundenlohn ohne Zuschläge).
  • Zuschlagssatz:
    Prozentualer Aufschlag laut Tarifvertrag (z. B. 25 % Sonntagszuschlag).
  • Zuschlagsfähige Stunden:
    Nur die tatsächlich in dem relevanten Zeitraum geleisteten Stunden zählen.

Beispielrechnung:

Ihr Stundenlohn beträgt 20 €. Sie arbeiten 8 Stunden an einem Sonntag mit einem Sonntagszuschlag von 25 %.

  • 20 € × 25 % = 5 € Zuschlag pro Stunde
  • 5 € × 8 Stunden = 40 € Sonntagszuschlag

Dieser Betrag wird zusätzlich zum regulären Grundlohn ausgezahlt. Arbeiten Sie in der Nacht an einem Sonntag, kann – je nach Tarifvertrag – entweder der höhere Zuschlag gelten oder es werden Zuschläge kombiniert. Genau hier passieren in der Praxis häufig Fehler.

Wichtig zu wissen:

  • Zuschläge sind meist steuerfrei – aber nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen.
  • Nachtzuschläge gelten oft nur für definierte Uhrzeiten (z. B. 22–6 Uhr).
  • Feiertagszuschläge gelten nur für gesetzliche Feiertage im jeweiligen Bundesland.

Wenn Sie diese Grundlagen kennen, können Sie Ihre Gehaltsabrechnung gezielt prüfen und sicherstellen, dass alle Zuschläge korrekt berücksichtigt wurden.

Häufige Fehler bei Tarifzuschlägen – und wie Sie diese vermeiden

In der Praxis kommt es immer wieder zu Fehlern bei der Abrechnung von Zuschlägen. Wer Tarifzuschläge Pflege richtig ausschreiben und kontrollieren möchte, sollte die typischen Stolperfallen kennen. Schon kleine Ungenauigkeiten können sich über Monate zu spürbaren finanziellen Verlusten summieren.

Diese Fehler treten besonders häufig auf:

  • Falsche Uhrzeiten angesetzt:
    Nachtzuschläge werden oft nur ab einer bestimmten Uhrzeit gezahlt (z. B. ab 22:00 Uhr). Werden Beginn oder Ende falsch erfasst, fehlen Zuschläge.
  • Feiertage nicht korrekt berücksichtigt:
    Zuschläge gelten nur für gesetzliche Feiertage im jeweiligen Bundesland. Wird ein Feiertag übersehen oder falsch zugeordnet, entfällt der Zuschlag.
  • Keine Kombination von Zuschlägen:
    In manchen Tarifen dürfen Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge kombiniert werden. Wird nur ein Zuschlag gezahlt, obwohl mehrere möglich wären, geht Geld verloren.
  • Falsche Berechnungsbasis:
    Zuschläge müssen auf den tariflichen Stundenlohn berechnet werden – nicht auf reduzierte Werte oder Pauschalen.
  • Showschicht- oder Wechselschichtzulagen vergessen:
    Monatliche Pauschalzulagen werden manchmal nicht automatisch ausgezahlt, obwohl Anspruch besteht.

So schützen Sie sich vor Fehlern:

  • Vergleichen Sie Dienstplan, Stundennachweis und Gehaltsabrechnung regelmäßig.
  • Notieren Sie Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienste zusätzlich für sich selbst.
  • Prüfen Sie den für Sie geltenden Tarifvertrag oder Haustarif genau.
  • Sprechen Sie Unklarheiten frühzeitig bei der Personalabteilung an.

Je besser Sie Ihre Zuschläge verstehen, desto souveräner können Sie für Ihr Recht eintreten. Transparenz schützt vor finanziellen Nachteilen – gerade in einem Beruf, der ohnehin hohe Belastungen mit sich bringt.

Fazit: Tarifzuschläge kennen, prüfen und korrekt abrechnen

Tarifzuschläge sind ein wesentlicher Bestandteil des Einkommens in der Pflege. Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Schichtzulagen sollen die besondere Belastung ausgleichen – vorausgesetzt, sie werden korrekt erfasst und berechnet. Wer Tarifzuschläge Pflege richtig ausschreiben kann, behält den Überblick über seine Ansprüche und stellt sicher, dass keine Leistungen verloren gehen.

Eine regelmäßige Prüfung von Dienstplan, Stundennachweis und Gehaltsabrechnung lohnt sich. Gerade bei wechselnden Diensten oder Feiertagen passieren Fehler schnell. Mit Grundwissen zu Zuschlagsarten, Berechnungslogik und tariflichen Besonderheiten stärken Sie Ihre Position gegenüber dem Arbeitgeber und sichern sich das Einkommen, das Ihnen zusteht.

FAQ – Häufige Fragen zu Tarifzuschlägen in der Pflege

Welche Zuschläge sind in der Pflege steuerfrei?

Bestimmte Zuschläge (z. B. Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge) sind bis zu festgelegten Höchstgrenzen steuerfrei. Die genauen Grenzen hängen vom Zuschlagstyp und der Uhrzeit ab.

Kann ich mehrere Zuschläge gleichzeitig erhalten?

Das hängt vom Tarifvertrag ab. In manchen Tarifen sind Kombinationen möglich, in anderen gilt der jeweils höchste Zuschlag. Prüfen Sie die für Sie geltenden Regelungen.

Gelten Feiertagszuschläge bundesweit gleich?

Nein. Feiertage sind Ländersache. Zuschläge gelten nur für gesetzliche Feiertage des Bundeslands, in dem Sie arbeiten.

Was kann ich tun, wenn Zuschläge fehlen?

Sprechen Sie die Personalabteilung an, legen Sie Dienst- und Stundennachweise vor und verweisen Sie auf den Tarifvertrag. Häufig lassen sich Fehler rückwirkend korrigieren.


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