Begutachtungsassessment NBA – Module, Punkte und Ablauf einfach erklärt

Wenn ein Pflegegrad beantragt wird, entscheidet ein einziges Verfahren darüber, wie viele Punkte am Ende auf dem Bescheid stehen: das Neue Begutachtungsassessment, kurz NBA. Seit 2017 ist es bundesweit verbindlich und hat die früheren Pflegestufen abgelöst. Ob Pflegefachkraft, Wohnbereichsleitung oder pflegende Angehörige – wer mit dem Begutachtungsassessment NBA zu tun hat, sollte die sechs Module, die Punkteverteilung und den Ablauf der Begutachtung kennen. Dieser Beitrag erklärt verständlich, was hinter dem NBA steckt und worauf es bei der Einstufung tatsächlich ankommt.

Was ist das Begutachtungsassessment NBA – und woher kommt es?

Das Bundesministerium für Gesundheit beauftragte bereits 2006 einen Fachbeirat damit, den Begriff der Pflegebedürftigkeit neu zu fassen. Bis dahin orientierte sich die Einstufung allein an der Zeit, die für einzelne Pflegehandlungen rechnerisch veranschlagt wurde – ein Modell, das die tatsächliche Lebenssituation vieler Betroffener nur unzureichend abbildete, etwa bei Demenz oder psychischen Erkrankungen. Das Institut für Pflegewissenschaft der Universität Bielefeld entwickelte daraufhin ein neues Verfahren, mit dem sich der Unterstützungsbedarf eines Menschen objektiv und nachvollziehbar feststellen lässt – das Neue Begutachtungsassessment. Eine erste Fassung lag bereits 2008 vor, zum 1. Januar 2017 trat das NBA dann im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes II verbindlich in Kraft und ersetzte das alte Minutenmodell der Pflegestufen vollständig.

Anders als beim Strukturmodell SIS, das Pflegeeinrichtungen freiwillig für die tägliche Dokumentation einführen können, gibt es beim NBA kein Wahlrecht: Jeder Erstantrag auf einen Pflegegrad wird bundesweit nach genau diesem Verfahren begutachtet.

Pflegestufen vs. Pflegegrade: Was hat sich 2017 geändert?

Vor 2017 kannte die Pflegeversicherung drei Pflegestufen, die sich am täglichen Zeitaufwand für Grundpflege und Hauswirtschaft orientierten. Mit der Einführung des NBA wurden daraus fünf Pflegegrade, die den Grad der Selbstständigkeit deutlich differenzierter abbilden. Wer bereits vor dem Stichtag eine anerkannte Pflegestufe hatte, musste sich keiner neuen Begutachtung unterziehen: Dank des sogenannten Bestandsschutzes erfolgte automatisch eine Überleitung in den passenden Pflegegrad. Bei rein körperlichen Einschränkungen galt der einfache Stufensprung, Pflegestufe 1 wurde so zu Pflegegrad 2. Bestand zusätzlich eine eingeschränkte Alltagskompetenz, etwa durch eine Demenzerkrankung, griff der doppelte Stufensprung – aus Pflegestufe 1 wurde dann Pflegegrad 3. Für alle Neuanträge seit 2017 gilt ausschließlich das NBA.

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Die 6 Module des NBA im Überblick

Im Zentrum des NBA stehen sechs Module, die unterschiedlich stark gewichtet werden. Insgesamt lassen sich maximal 100 Punkte erreichen, die gewichtete Summe entscheidet über den Pflegegrad.

Modul 1 – Mobilität (10 %): Bewertet wird, wie selbstständig eine Person sich im Bett umlagern, eine stabile Sitzposition halten, aufstehen oder sich innerhalb der Wohnung fortbewegen kann.

Modul 2 und 3 – Kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (zusammen 15 %): Hier fließt jeweils nur der höhere der beiden Punktwerte in die Gesamtbewertung ein, addiert wird nicht. Modul 2 fragt nach Orientierung, Gedächtnis und Kommunikationsfähigkeit, Modul 3 nach Verhaltensweisen wie nächtlicher Unruhe, Ängsten oder selbstschädigendem Verhalten.

Modul 4 – Selbstversorgung (40 %): Das mit Abstand am stärksten gewichtete Modul. Es geht um Körperpflege, An- und Auskleiden, Ernährung und den Umgang mit Ausscheidungen – also genau die Alltagsverrichtungen, die in der praktischen Pflege auch zeitlich den größten Anteil ausmachen.

Modul 5 – Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen (20 %): Bewertet wird, ob Medikamente, Injektionen, Verbandswechsel, Messungen von Körperzuständen oder Arztbesuche selbstständig organisiert und durchgeführt werden können.

Modul 6 – Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %): Hier geht es um Tagesstruktur, Ruhephasen und Schlaf, Beschäftigung und die Pflege sozialer Beziehungen und Kontakte.

Die Module 2 und 3 werden, wie beschrieben, nicht addiert, sondern nur mit dem jeweils höheren Wert berücksichtigt – ein häufiger Stolperstein, wenn Angehörige oder Pflegekräfte versuchen, die Punktzahl selbst grob nachzurechnen.

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Von Punkten zu Pflegegraden: die Einstufung

Aus der gewichteten Summe aller Module ergibt sich eine Gesamtpunktzahl zwischen 0 und 100. Diese entscheidet über den Pflegegrad.

Pflegegrad 1 wird ab 12,5 bis unter 27 Punkten vergeben, Pflegegrad 2 ab 27 bis unter 47,5 Punkten, Pflegegrad 3 ab 47,5 bis unter 70 Punkten, Pflegegrad 4 ab 70 bis unter 90 Punkten und Pflegegrad 5 ab 90 bis 100 Punkten. Je höher die Punktzahl, desto umfangreicher die Leistungen der Pflegeversicherung – und desto höher in der Regel auch der tatsächliche Unterstützungsbedarf im Alltag.

So läuft der Begutachtungstermin ab

Stellt ein Versicherter einen Antrag auf einen Pflegegrad, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst, kurz MD. Bei privat Versicherten übernimmt diese Aufgabe in der Regel Medicproof. Ein Gutachter oder eine Gutachterin besucht die antragstellende Person meist zu Hause oder in der Pflegeeinrichtung, sichtet vorhandene Unterlagen wie Arztberichte, Medikamentenpläne oder die Pflegedokumentation und führt ein strukturiertes Gespräch. Anschließend wird die Selbstständigkeit in jedem der sechs Module auf einer vierstufigen Skala eingeschätzt: selbstständig, überwiegend selbstständig, überwiegend unselbstständig oder unselbstständig. Aus diesen Einzelbewertungen errechnet sich am Ende die Gesamtpunktzahl, aus der wiederum die Pflegekasse den Pflegegrad ableitet.

Für eine realistische Einschätzung lohnt es sich, den Termin gut vorzubereiten: Ein kurz geführtes Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen, eine vollständige Medikamentenliste und die Anwesenheit einer vertrauten Person beim Termin helfen dabei, die tatsächliche Pflegesituation realistisch und vollständig darzustellen.

Modul 7 und 8: wichtig für die Hilfeplanung, nicht für den Pflegegrad

Neben den sechs bewertungsrelevanten Modulen erfasst das NBA noch zwei weitere Bereiche: außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung. Beide fließen nicht in die Berechnung des Pflegegrades ein, liefern aber wichtige Informationen für die individuelle Hilfeplanung – etwa, welche Unterstützung beim Einkaufen, bei Arztbesuchen außer Haus oder im Haushalt sinnvoll und notwendig ist.

Was tun, wenn der Pflegegrad zu niedrig ausfällt?

Nicht jede Einschätzung des Gutachters entspricht der tatsächlichen Alltagssituation. Wer mit dem Ergebnis nicht einverstanden ist, kann innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen. Sinnvoll ist es, dabei konkret zu benennen, welche Einschränkungen in welchem Modul aus Sicht der Betroffenen oder der Pflegefachkräfte nicht ausreichend berücksichtigt wurden, und dies möglichst mit Beispielen aus dem Pflegealltag zu belegen.

Was das NBA für Pflegefachkräfte und Einrichtungen bedeutet

Für Pflegeeinrichtungen hat das NBA ganz praktische Konsequenzen: Eine lückenlose, nachvollziehbare Pflegedokumentation ist die Grundlage dafür, dass der Gutachter den tatsächlichen Unterstützungsbedarf eines Bewohners korrekt erfassen kann. Viele Häuser kombinieren das NBA deshalb mit dem Strukturmodell SIS, das die tägliche Dokumentation erheblich vereinfacht und gleichzeitig die für die Begutachtung relevanten Informationen strukturiert festhält. Eingeführt wurde das NBA im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes II, und auch aktuelle Reformvorhaben wie das Pflegekompetenzgesetz setzen an diesem System an, ohne das Grundprinzip der Begutachtung infrage zu stellen.

Für Pflegefachkräfte lohnt sich deshalb ein solides Grundverständnis der Module: Es erleichtert nicht nur Gutachterbesuche und Angehörigengespräche, sondern auch das tägliche Dokumentieren in Bereichen wie Selbstversorgung und Mobilität – also genau dort, wo die meisten Punkte vergeben werden.



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Häufige Fragen zum Begutachtungsassessment NBA

Was bedeutet NBA in der Pflege?

NBA steht für Neues Begutachtungsassessment. Es ist das seit 2017 bundesweit gültige Verfahren, mit dem der Medizinische Dienst den Pflegegrad eines Antragstellers ermittelt.

Seit wann gilt das Begutachtungsassessment?

Das NBA ist seit dem 1. Januar 2017 verbindlich. Es löste die bis dahin gültigen Pflegestufen und das reine Minutenmodell vollständig ab.

Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 2?

Für Pflegegrad 2 sind mindestens 27 Punkte und weniger als 47,5 Punkte in der Gesamtbewertung der sechs Module erforderlich.

Was ist der Unterschied zwischen NBA und SIS?

Das NBA ist das Begutachtungsverfahren zur Feststellung des Pflegegrades. Das Strukturmodell SIS ist dagegen eine Methode zur täglichen Pflegedokumentation in der Einrichtung. Beide Systeme ergänzen sich, sind aber unterschiedliche Instrumente.

Fazit: Das NBA bleibt der zentrale Maßstab

Auch 2026 ist das Begutachtungsassessment NBA unverändert die Grundlage jeder Pflegegrad-Einstufung in Deutschland. Wer die sechs Module, ihre Gewichtung und den Ablauf der Begutachtung kennt, kann sich selbst, Angehörige oder Bewohnerinnen und Bewohner besser auf den Termin vorbereiten – und versteht, warum gerade die Selbstversorgung mit 40 % so stark ins Gewicht fällt. Für Pflegefachkräfte gehört dieses Wissen zum festen Handwerkszeug im Pflegealltag.