EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Bedeutung für die Pflege

EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung Was bedeutet das für die Altenpflege

Überstunden, Ergänzungen im Pflegebericht in der Pause, später Start in den Feierabend – das kennen viele Pflegekräfte, doch ihr Extraeinsatz wird finanziell nur selten entlohnt. Das könnte sich bald ändern. Denn der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Arbeitszeiten künftig exakt erfasst werden müssen. Was das EuGH-Urteil für Altenpflegekräfte bedeutet.

Überstunden im Überschuss

Erst kürzlich haben wir zum Thema Überstunden in der Altenpflege berichtet. 9,5 Millionen Überstunden haben Altenpfleger 2016 geleistet, etliche davon “freiwillig” und damit oft unbezahlt. Das hohe Arbeitspensum und die verhältnismäßig niedrigen Gehälter sind belastend – und führen mitunter zum schnellen Ausscheiden aus dem Beruf. Laut DbfK (deutscher Berufsverband für Pflegeberufe) scheiden etwa Gesundheits- und Krankenpfleger schon nach 6,5 Jahren frühzeitig aus dem Beruf aus. Auch das trägt zur Fachkräftelücke in der Altenpflege bei. In Zukunft könnte sich die Situation ändern, denn bald soll es in Europa unbezahlte Überstunden und Mehrarbeit nach Feierabend nicht mehr geben. Und falls Sie jetzt auf der Suche nach einer neuen Herausforderung sind, finden Sie hier unsere Stellenangebote aus der Altenpflege.

EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Der Europäische Gerichtshof hat geurteilt: Arbeitgeber sind verpflichtet, jede Arbeitsstunde ihrer Angestellten exakt zu erfassen. Die EU-Staaten müssen dazu entsprechende Gesetze verabschieden. Somit muss alles, was Mitarbeiter an Arbeitszeit leisten, dokumentiert werden. Ob schriftlich oder elektronisch, per App oder Stechuhr, lässt der EuGH offen. Bisher wurden in den meisten Branchen und Berufen nur Überstunden dokumentiert. Die große Ausnahme ist der öffentliche Dienst, wo Angestellte die Stechuhr seit Jahrzehnten routinemäßig bedienen. Zudem besteht bei Minijobs und Schichtarbeit bereits eine Pflicht zur Dokumentation der Arbeitsstunden. Doch die vielen von gemeinnützigen und kirchlichen Trägern, kleinen privaten Firmen und börsennotierten Konzernen betriebenen ambulanten und stationären Einrichtungen der Altenpflege notierten bisher lediglich Überstunden.

Damit stärkt das EuGH die Rechte der Arbeitnehmer, denn bisher war es nicht leicht oder gar überhaupt nicht möglich, außerhalb der regulären Arbeitszeit geleistete Arbeit vom Arbeitgeber anerkannt zu bekommen. Der Gerichtshofs begründet seine Entscheidung damit, dass das alte System Arbeits- und Überstunden nicht “objektiv und verlässlich” ermitteln könne. Mit der Pflicht zur genauen Arbeitszeiterfassung ändert sich das nun. Das Urteil richtet sich an die einzelnen EU-Staaten und nicht an die Unternehmer. Die Umsetzung in nationales Recht dürfte also eine Weile dauern. Beobachter hoffen allerdings, dass Firmen der gesetzlichen Regelung zuvorkommen und das Urteil schnell in die Praxis umsetzen.

Der DGB begrüßt die Entscheidung des EuGH, um eine lückenhafte Regelung zu schließen. Denn laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund erfassen rund 20 Prozent der Arbeitnehmer ihre Arbeitszeiten bis her gar nicht. Dies ist vor allem in Jobs gängig, in flexibel gearbeitet wird oder Mitarbeiter viel unterwegs sind. Teilweise können Unternehmen in der ambulanten Altenpflege davon betroffen sein. Im Streitfall haben sie das Nachsehen, weil jegliche Dokumentation fehlt.

Welche Folgen wird das Urteil für Pflegekräfte haben?

Wegen des Urteils zur genauen Arbeitszeiterfassung werden sich viele Einrichtungen der Altenpflege umstellen müssen. Wer in der Altenpflege arbeitet, wird künftig die Arbeitszeit erfassen müssen. Dabei kann jedes Unternehmen selbst entscheiden, auf welche Weise und von wem (Mitarbeiter oder Arbeitgeber) die Arbeitszeiterfassung erfolgt. Schwarze Schafe, die die bisherigen Arbeitszeitenregelungen umgehen, werden es künftig schwerer auf dem Markt haben. Davon profitieren Altenpflegekräfte und ehrliche Unternehmer in der Branche. Besonders von dem Urteil profitieren dürften Pflegekräfte, die bisher nur Überstunden dokumentieren, und Angestellte im ambulanten Dienst, die flexibel und mobil arbeiten. Dank der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung dürfte sich ihre Position verbessern und die Zahl an unbezahlten Überstunden sinken.


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