Urteil freiberufliche Pflegekräfte schockiert Honorarkräfte

Urteil freiberufliche Pflegekräfte schockiert Honorarkräfte in der Pflege

Anfang Juni 2019 hat das Bundessozialgericht (BSG) geurteilt: Pflegekräfte auf Honorarbasis darf es künftig in Kliniken und Pflegeheimen im Regelfall nicht mehr geben. Der BvfPk (Bundesverband freiberuflicher Pflegefachkräfte) hat das Urteil mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Was kommt jetzt auf Freiberufler zu?

Das Urteil

Das höchste deutsche Sozialgericht hat ein Machtwort gesprochen (AZ B 12 R 6/18 R, Entscheidung vom 07.06.2019): In Kliniken und Pflegeheimen dürfen Pflegekräfte auf Honorarbasis nicht mehr regelmäßig eingesetzt werden. Nur noch in wenigen Ausnahmen soll es künftig möglich sein, Mitarbeiter auf Honorarbasis einzustellen. Verhandelt wurde der Fall der Seniorenresidenz Radolfzell gGmbH, die wegen Personalmangels im Jahr 2012 Honorarpflegekräfte beschäftigt und für diese aufgrund der vermeintlichen Selbstständigkeit keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt hatte – falls Sie also lieber doch einen Job in Festanstellung suchen, finden Sie hier unsere Stellenangebote aus der Altenpflege.

Das wollte die Rentenversicherung nicht gelten lassen und forderte die Nachzahlung von Abgaben wie Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenver­siche­rung von den Honorarkräften. Der Fall landete vor Gericht. Pflegeeinrichtung und Pfleger plädierten, dass Honorarkräfte mehr Gestaltungsfreiraum bei der Arbeit als Festangestellte hätten und die Versorgung der Bewohner aufgrund des Personalmangels oft nur über zeitlich befristet Freiberufler zu gewährleisten sei. Doch das Argument Personalnot wollten die Richter am BSG nicht akzeptieren. Der Mangel an Fachkräften sei kein Grund, um Arbeitnehmerrechte auszuhebeln.

Die Kasseler Richter gaben der Rentenversicherung recht und waren bei der Urteilsverkündung der Ansicht, dass es sich bei Honorarkräften in der Pflege eigentlich um “nichtselbständige Arbeit” handelt, die der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Sie sehen Honorarpflegekräfte, trotz entgegen lautender Honorarverträge, als im Regelfall abhängige Beschäftigte, die in einer stationären Pflegeeinrichtung in die Organisations- und Weisungsstruktur eingebunden sind und keine unternehmerischen Freiheiten haben. Damit seien die Arbeitgeber in der Pflicht, Sozialversicherungsabgaben für diese Honorarkräfte zu zahlen. Das käme einer Festanstellung gleich – und sorgt in der Branche für Aufruhr.

Honorarkräfte arbeiten heute in Kliniken und Pflegeheimen nicht nur, um Urlaubsvertretungen zu übernehmen und bei Erkrankungswellen auszuhelfen, sondern sind fest eingeplante Arbeitskräfte in einer von Personalmangel geprägten Branche. Sie sind selbstständig und arbeiten auf eigene Rechnung. Ihre Stundenlöhne liegen doppelt bis dreifach so hoch wie die von Festangestellten. Viele freiberuflich tätigen Pflegekräfte schätzen die bessere Bezahlung und die Flexibilität bei den Arbeitszeiten. Sie sind über das Urteil empört und erhoffen sich über eine Petition auf Facebook zu einer für sie günstigeren Lösung zu gelangen.

Die möglichen Alternativen

Die Alternativen sind überschaubar: Bisherige Honorarkräfte können den Beruf aufgeben, im Ausland arbeiten oder in die Festanstellung wechseln. Fast überall werden Fachkräfte dringend gesucht. Doch mit der Festanstellung einher gehen organisatorische Zwänge und eine geringere Bezahlung für die Pflegekräfte. Eine weitere Alternative ist die Zeitarbeit. Für die Arbeitgeber entstehen dadurch allerdings mehr Aufwand für Bürokratie und höhere Kosten im Vergleich zu Honorarkräften, da Provisionen der Leiharbeitsfirmen zusätzlich berechnet werden. Einrichtungen setzten folglich lieber auf die Festanstellung – nutzen Sie hierzu einfach unsere Personalvermittlung Pflege. Aus Sicht der Honorarkräfte ist Zeitarbeit hingegen lukrativer als eine Festanstellung.

Eine Hoffnung ruht auf der schriftlichen Urteilsbegründung vom BSG und potenziellen Schlupflöchern, die es ermöglichen, weiterhin freiberuflich als Honorarkraft zu pflegen. Um weiter selbstständig zu sein, können Honorarkräfte etwa eine GmbH oder Partnerschaftsgesellschaft gründen. Beides ermöglicht eine sozialversicherungsfreie Tätigkeit.

Was sagen Sie? Sind Honorarkräfte unverzichtbar oder liegt das Bundessozialgericht richtig?


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