Nice Nails in der Altenpflege? Gerichtsurteil zu Fingernägeln

Nice Nails in der Altenpflege Gerichtsurteil zu Fingernägeln

Für viele Frauen sind schöne Fingernägel eine Art Statussymbol. Sie werden gepflegt, gefeilt und teils aufwendig lackiert. So machte es auch eine Betreuerin in der Altenpflege aus Nordrhein-Westfalen. Bis ihr Arbeitgeber es verbot. Die Frau zog vor Gericht. Nun wurde das Urteil verkündet.

Der Fall: Fingernägel „Teil der Persönlichkeit“

Für eine katholische Pflege-Einrichtung in Dremmen waren die lackierten Gel-Fingernägel einer Angestellten im sozialen Dienst ein Störfaktor. Die Seniorenbetreuerin wurde angewiesen, mit kurzen und unlackierten Nägeln zur Arbeit zu kommen. Gegen diese Dienstanweisung setzte sich die Frau zur Wehr und zog vor Gericht. Dort betonte sie, dass ihre Fingernägel Ausdruck ihrer Persönlichkeit seien und verwies auf das Persönlichkeitsrecht. Ihr Arbeitgeber hätte nicht das Recht zu diktieren, wie sie ihre Fingernägel trage. Sie argumentierte, dass sie keine pflegerischen Tätigkeiten ausübe und nicht mit der Zubereitung oder Verteilung von Mahlzeiten betraut sei, sondern Senioren ausschließlich betreue. Der Arbeitgeber hingegen pochte auf einheitliche Standards für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Einrichtung und berief sich auf die Hygiene. In der Pflege-Einrichtung gelte der höchst mögliche Hygienestandard.


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Das Urteil: Gesundheit der Senioren wichtiger als Persönlichkeitsrecht

Die Richter am Arbeitsgericht Aachen teilten den Standpunkt des Arbeitgebers und entschieden, dass die Klägerin bei der Arbeit künftig keine langen Fingernägel haben darf (AZ: 1 Ca 1909/18). Demnach seien lange Fingernägel ein „Infektionsfeld“, in dem sich Bakterien festsetzen könnten. Das Gericht verwies dazu auf entsprechende Hygiene-Empfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums und des Robert Koch-Instituts. Insgesamt sei bei der Abwägung zwischen dem Gesundheitsschutz der Bewohner und dem Persönlichkeitsrecht der Klägerin die Gesundheit der Senioren höher zu bewerten, befanden die Richter. Die Dienstanweisung der Pflege-Einrichtung sei daher zulässig. Die Klägerin kann gegen das Urteil in Revision gehen.

Aus dem Urteil ergibt sich, dass Arbeitgeber in bestimmten Fällen Pflege- und Betreuungskräften Weisungen bezüglich des Aussehens erteilen dürfen. Was sagen Sie: ist die Hygiene oder das Persönlichkeitsrecht höher zu stellen?


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8 Responses

  1. Beti sagt:

    Das wir kaum privat Leben haben ist auch seit Jahren zulässig, impfen muss wir auch uns Zwang Weise, Masken tragen Stunden lang, aber sag dass Besucher oder Patienten werden wir noch beschimpft. 😡👍

    • Andrea Armbruster sagt:

      Jeder Beruf hat seine Vorschriften und die sind nicht grundlos.
      Wer die nicht eingehen kann, hat den falschen Beruf.

    • Sandrine sagt:

      Sehe ich genauso. Am liebsten würde ich ohne Maske gehen, die Patienten sind stur und wollen keine Maske weil sie keine Luft dadurch bekommen. Das ich 9 täglich mit dem dreck rumlaufen muss interessiert die nicht, Hauptsache sie werden geschützt. Wenn man drauf hinweisen tut stänkern Indie gegen an.
      Wir tragen Handschuhe bei der Versorgung, also wo liegt das Problem?!

  2. Petra sagt:

    Wobei dies immer noch Hygienischer ist als wenn man zb. Fingernägel kaut oder Nägel einreißen bis aufs Fleisch (so wie bei mir) Auch solche Nägel kann u pflegt man auch bzw genauso wie normale🙈

  3. Eva sagt:

    Bei allen Tätigkeiten werden Handschuhe getragen und ich glaube nicht dass abegrochene und abgenagte Fingernägel hygienisch sind also verstehe ich das Problem nicht.

  4. Inna sagt:

    Ich sehe es nicht so schlimm Fingernägeln bei Pflegeberufe. Und warum, weil die alten Menschen haben ihr ganzes Leben mit Bakterien gelebt und haben im Leben Fingernägeln immer gesehen. Und die letzte Tage deren Leben sollten sie so rein wie möglich Leben. Was stimmt mit der Welt nicht? Man sollte den Menschen ermöglichen so zu leben wie sie gelebt haben.

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