
Wer in der Pflege mehr Verantwortung übernehmen möchte, kommt früher oder später auf die Weiterbildung zur Praxisanleitung. Diese Qualifikation hat seit dem Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes im Jahr 2020 deutlich an Bedeutung gewonnen – und gleichzeitig haben sich die gesetzlichen Anforderungen grundlegend verändert. Was genau diese Weiterbildung umfasst, welche Voraussetzungen Sie mitbringen müssen und was Sie danach erwartet, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Was macht ein Praxisanleiter in der Pflege?
Der Praxisanleiter ist das Bindeglied zwischen Pflegeschule und Pflegepraxis. Er begleitet Auszubildende während ihrer praktischen Ausbildung in der Einrichtung, plant strukturierte Anleitungseinheiten, bewertet Leistungen und steht als direkter Ansprechpartner zur Verfügung – sowohl für die Lernenden als auch für die Pflegeschule.
Das klingt nach einer Nebenaufgabe, ist es aber nicht. Praxisanleiter tragen eine erhebliche pädagogische und rechtliche Verantwortung. Sie sorgen dafür, dass die praktische Ausbildung den gesetzlichen Vorgaben entspricht und dass Auszubildende die nötigen Kompetenzen wirklich entwickeln – nicht nur auf dem Papier. Gleichzeitig leisten qualifizierte Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter einen konkreten Beitrag gegen den Fachkräftemangel: Wer gut ausbildet, bindet Nachwuchs an die eigene Einrichtung.
Zu den Aufgaben gehören unter anderem:
- Planung und Durchführung strukturierter Anleitungseinheiten
- Erstellung von Einarbeitungskonzepten und Rahmenplänen
- Begleitung und Bewertung von Auszubildenden im Pflegealltag
- Zusammenarbeit mit der Pflegeschule und dem Träger
- Einarbeitung neuer Kolleginnen und Kollegen
- Förderung der Lernkultur im Team
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Voraussetzungen für die Weiterbildung Praxisanleiter Pflege
Die wichtigste Voraussetzung ist eine abgeschlossene dreijährige Pflegeausbildung. Das gilt für Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner nach dem neuen Pflegeberufegesetz ebenso wie für Gesundheits- und Krankenpflegerinnen, Gesundheits- und Krankenpfleger, Altenpflegerinnen und Altenpfleger nach altem Recht.
Die meisten Weiterbildungsanbieter verlangen zusätzlich mindestens ein Jahr Berufserfahrung nach Abschluss der Ausbildung – in Vollzeit. Einige Träger setzen auch zwei Jahre voraus. Es lohnt sich, die genauen Zulassungsbedingungen beim jeweiligen Anbieter vorab zu prüfen.
Eine persönliche Voraussetzung, die kein Zeugnis belegt, aber mindestens genauso wichtig ist: echtes Interesse daran, Wissen weiterzugeben, Geduld im Umgang mit Lernenden und die Bereitschaft, den eigenen Pflegealltag pädagogisch zu reflektieren.
Dauer, Umfang und Ablauf der Weiterbildung
Seit dem Pflegeberufegesetz 2020 sind bundesweit mindestens 300 Unterrichtsstunden für die Weiterbildung zur Praxisanleitung vorgeschrieben. Wer die Weiterbildung noch nach dem alten Standard mit 200 Stunden abgeschlossen hat, genießt Bestandsschutz – muss also nicht nachqualifiziert werden. Für alle, die die Weiterbildung neu beginnen, gelten die 300 Stunden.
Die Inhalte sind in der Regel modular aufgebaut und umfassen Themen wie Grundlagen der Didaktik und Methodik, rechtliche Rahmenbedingungen der Ausbildung, Gesprächsführung und Beurteilung, Lerntheorien und Anleitungsmethoden sowie die Besonderheiten der generalistischen Pflegeausbildung. Viele Anbieter integrieren zusätzlich einen Praxisteil von etwa 36 Unterrichtsstunden, der in der eigenen Einrichtung absolviert werden kann.
Die Kurse werden fast durchgehend berufsbegleitend angeboten – in Blockform, als Abendkurse oder zunehmend als Online-Live-Seminare. Das macht die Weiterbildung auch für Pflegefachkräfte in Vollzeit gut vereinbar. Die Gesamtdauer liegt je nach Format zwischen etwa sechs Monaten und einem Jahr.
Den Abschluss bildet in der Regel eine Prüfung – häufig eine schriftliche Projektarbeit, die in einem Fachgespräch oder einer mündlichen Prüfung verteidigt wird.
Einen kompakten Überblick über die wichtigsten Schritte zur Qualifikation finden Sie in der Infografik weiter unten im Beitrag.
Kosten und Finanzierung
Die Kosten für eine anerkannte Weiterbildung zur Praxisanleitung liegen je nach Anbieter und Format zwischen rund 1.500 Euro und 2.500 Euro. Online-Angebote sind häufig günstiger, Präsenzlehrgänge renommierter Träger können auch höher liegen.
Der entscheidende Hinweis: Viele Pflegeeinrichtungen übernehmen die Weiterbildungskosten vollständig oder teilweise, weil eine qualifizierte Praxisanleitung für sie ein direkter Mehrwert ist. Seit 2020 wird die Praxisanleitung über das Pflegeberufegesetz refinanziert – Einrichtungen, die Auszubildende beschäftigen, haben Anspruch auf Erstattung eines Teils der Anleitungszeit. Das schafft einen starken Anreiz für Arbeitgeber, ihre Pflegefachkräfte gezielt zu qualifizieren.
Es lohnt sich, das Gespräch mit der eigenen Pflegedienstleitung zu suchen und die Weiterbildung als gemeinsames Interesse zu verhandeln. Wer Auszubildende begleiten möchte und die Einrichtung davon überzeugt, muss die Kosten in vielen Fällen nicht selbst tragen.
Ergänzend kann die Weiterbildung über das Qualifizierungschancengesetz mit Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Auch das ist ein Gesprächspunkt, den der Arbeitgeber kennen sollte.
Wenn Sie sich fragen, welche Weiterbildungen in der Pflege sich insgesamt lohnen, lesen Sie dazu unseren Beitrag Weiterbildung Altenpflege – welche Möglichkeiten gibt es?
Die Pflichtfortbildung: 24 Stunden pro Jahr
Ein wichtiger Punkt, der vor 2020 kaum eine Rolle spielte und heute verpflichtend ist: Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter müssen ihre Qualifikation jährlich durch eine berufspädagogische Fortbildung von mindestens 24 Stunden nachweisen. Diese Pflicht gilt seit dem 1. Januar 2025 einheitlich für alle – ohne Unterschied zwischen bestandsgeschützten und neu qualifizierten Fachkräften, ohne individuelle Fristen, immer bezogen auf das Kalenderjahr.
Die Fortbildungsstunden können intern oder extern absolviert werden. Viele Träger bieten eigene Inhouse-Fortbildungen an oder erstatten externe Kurse. Wer die 24 Stunden nicht nachweisen kann, darf die Funktion als Praxisanleitung rechtlich nicht mehr ausüben – und verliert damit auch den Anspruch auf die entsprechende Zulage.
Alles zur Zulage für Praxisanleiter – Höhe, Voraussetzungen, wie Sie sie einfordern – lesen Sie in unserem separaten Beitrag: Praxisanleitung in der Pflege – diese Zulage steht Ihnen zu.
Einsatzfelder und Karrieremöglichkeiten nach der Weiterbildung
Mit abgeschlossener Praxisanleiterweiterbildung stehen Ihnen verschiedene Einsatzfelder offen. Als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann, Altenpflegerin oder Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger können Sie in stationären und ambulanten Einrichtungen tätig werden – in Seniorenheimen, Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Intensivpflegediensten und spezialisierten Versorgungsbereichen.
Viele Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter kombinieren ihre Anleitungstätigkeit mit der regulären Pflegearbeit. In größeren Einrichtungen gibt es zunehmend dedizierte Stellen, die ausschließlich für Praxisanleitung und Ausbildungskoordination vorgesehen sind. Wer sich weiter entwickeln möchte, kann die Praxisanleitung auch als Sprungbrett nutzen: Die pädagogischen und organisatorischen Kompetenzen sind eine solide Grundlage für Positionen wie Wohnbereichsleitung oder den Einstieg in eine Pflegedienstleitungsweiterbildung.
Zusatzqualifikationen wie eine Fachweiterbildung für Gerontopsychiatrie oder Palliativpflege ergänzen das Profil einer Praxisanleiterin sehr gut – sie ermöglichen eine noch tiefere fachliche Anleitung in spezialisierten Bereichen.
Mehr zur generalistischen Ausbildung, in der Praxisanleiter eine zentrale Rolle spielen, erfahren Sie im Beitrag Generalistische Pflegeausbildung – Ablauf und Aufbau der neuen Ausbildung.
Fazit: Lohnt sich die Weiterbildung zur Praxisanleitung?
Ja – wenn Sie bereit sind, über den Tellerrand der reinen Pflegetätigkeit zu schauen. Die Weiterbildung ist mit 300 Unterrichtsstunden überschaubar und gut berufsbegleitend zu absolvieren. Sie bringt eine klar definierte Zusatzqualifikation, eine tariflich geregelte Zulage und echte Entwicklungsperspektiven mit sich.
Was die Weiterbildung verlangt, ist Engagement. Wissen weitergeben bedeutet, selbst immer weiter zu lernen – und die eigene Praxis zu reflektieren. Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter, die das ernst nehmen, sind in Pflegeeinrichtungen sehr gefragt. Und sie tragen aktiv dazu bei, dass gut ausgebildete Pflegefachkräfte den Beruf nicht nur beginnen, sondern darin bleiben.
Welche Voraussetzungen brauche ich für die Weiterbildung zur Praxisanleitung?
Sie benötigen eine abgeschlossene dreijährige Pflegeausbildung sowie in der Regel mindestens ein Jahr Berufserfahrung nach dem Examen. Die genauen Zulassungsvoraussetzungen variieren je nach Anbieter.
Wie viele Stunden umfasst die Praxisanleiter-Weiterbildung?
Seit dem Pflegeberufegesetz 2020 sind bundesweit mindestens 300 Unterrichtsstunden vorgeschrieben. Viele Anbieter integrieren zusätzlich eine Praxiserprobung von rund 36 Stunden in der eigenen Einrichtung.
Müssen Praxisanleiter jährlich eine Fortbildung absolvieren?
Ja. Seit dem 1. Januar 2025 gilt für alle Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter einheitlich die Pflicht, mindestens 24 Stunden berufspädagogische Fortbildung pro Kalenderjahr nachzuweisen. Ohne diesen Nachweis darf die Funktion rechtlich nicht ausgeübt werden.
Wer übernimmt die Kosten für die Weiterbildung?
Viele Pflegeeinrichtungen übernehmen die Weiterbildungskosten vollständig, da eine qualifizierte Praxisanleitung für sie direkt refinanzierbar ist. Sprechen Sie die Weiterbildung offen mit Ihrer Pflegedienstleitung an – in den meisten Fällen ist das ein geteiltes Interesse.


