Expertenstandard Dekubitusprophylaxe – Ziele, Maßnahmen und was Pflegefachkräfte wissen müssen

Expertenstandard Dekubitusprophylaxe

In keinem anderen Bereich der pflegerischen Versorgung zeigen sich Qualität und Sorgfalt so schnell und so deutlich wie in der Dekubitusprophylaxe. Ein Druckgeschwür entsteht oft innerhalb weniger Stunden – und kann Wochen oder Monate brauchen, um zu heilen. Genau deshalb hat das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) den Expertenstandard Dekubitusprophylaxe entwickelt: als verbindliche Grundlage für alle Pflegefachkräfte in der ambulanten und stationären Versorgung.

Dieser Artikel erklärt Ihnen, was der Expertenstandard konkret fordert, welche Maßnahmen in der Praxis gelten, wie die Risikoeinschätzung funktioniert – und was sich seit der letzten Aktualisierung geändert hat.

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Was ist ein Dekubitus – und warum braucht es einen Expertenstandard?

Ein Dekubitus – im Volksmund auch Druckgeschwür oder Wundliegen genannt – ist eine lokal begrenzte Schädigung der Haut und des darunterliegenden Gewebes. Er entsteht in der Regel über knöchernen Vorsprüngen durch anhaltenden Druck oder durch Druck in Kombination mit Scherkräften. Besonders gefährdet sind Ferse, Steißbein, Hüfte und Schulterblatt – also alle Körperstellen, die bei bettlägerigen oder bewegungseingeschränkten Menschen dauerhaft Auflagekontakt haben.

Für die betroffenen Menschen bedeutet ein Dekubitus erhebliche Schmerzen, eingeschränkte Lebensqualität und ein erhöhtes Infektionsrisiko. Für Pflegeeinrichtungen ist er zudem ein Haftungsthema: Wer prophylaktische Maßnahmen nicht nachweisen kann, riskiert Regressansprüche durch Krankenkassen.

Genau hier setzt der Expertenstandard Dekubitusprophylaxe in der Pflege an. Herausgegeben vom DNQP, liegt er aktuell in der aktualisierten Fassung von 2017 vor – und damit in einer erheblich überarbeiteten Version gegenüber der Erstveröffentlichung. Alle ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland sind gemäß § 113a SGB XI verpflichtet, diesen Standard umzusetzen.

Das Ziel des Expertenstandards Dekubitusprophylaxe

Das übergeordnete Ziel ist klar formuliert: Jede dekubitusgefährdete Person erhält eine Prophylaxe, die die Entstehung eines Dekubitus verhindert. Liegt bereits ein Dekubitus vor, soll dieser durch gezielte Maßnahmen zur Abheilung gebracht werden – oder zumindest eine weitere Verschlechterung verhindert werden.

Was viele Pflegefachkräfte entlastet: Die aktuelle Fassung des Standards distanziert sich ausdrücklich vom alten Dogma, dass ein Dekubitus zwingend ein Pflegefehler sei. Der Standard erkennt an, dass es Ausnahmesituationen gibt – etwa in der Sterbephase oder wenn der Gesundheitszustand einer Person konsequente Prophylaxemaßnahmen nicht zulässt. Entscheidend ist, dass die Entscheidung begründet und sorgfältig dokumentiert wird.

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Risikoeinschätzung: Wer ist dekubitusgefährdet?

Der erste und grundlegende Schritt im Expertenstandard Dekubitusprophylaxe ist die systematische Risikoeinschätzung. Sie muss zu Beginn und bei Wiederbeginn eines Pflegeauftrags durchgeführt werden – also zum Beispiel nach einer Krankenhausentlassung oder bei einer deutlichen Verschlechterung des Allgemeinzustands.

Wichtig zu wissen: Der Standard schreibt nicht mehr vor, dass diese Einschätzung zwingend mit einem standardisierten Assessmentinstrument erfolgen muss. Die Braden-Skala oder die Norton-Skala sind weiterhin anerkannte Hilfsmittel – aber keine Pflicht. An ihrer Stelle kann eine adäquat begründete pflegefachliche Einschätzung stehen, wenn diese dokumentiert und nachvollziehbar ist.

Zu den Faktoren, die das Dekubitusrisiko erhöhen, gehören unter anderem:

  • Eingeschränkte oder fehlende Mobilität und Eigenbewegung
  • Schlechter Ernährungs- und Hydratationszustand
  • Feuchtigkeit auf der Haut (z. B. durch Inkontinenz)
  • Sensibilitätsstörungen, die das Schmerzempfinden beeinträchtigen
  • Hohes Alter in Kombination mit mehreren der genannten Faktoren

Liegt kein Risiko vor, legt die Pflegefachkraft fest, in welchen Abständen eine erneute Einschätzung erfolgt. Verändert sich der Zustand der pflegebedürftigen Person gravierend – etwa durch eine akute Erkrankung, erheblichen Gewichtsverlust oder einen starken Rückgang der Mobilität – ist sofort eine Neubeurteilung erforderlich. Diesen Zusammenhang beschreibt auch der Überblick über alle 13 Expertenstandards in der Pflege sehr gut, denn Dekubitus, Sturz und Ernährung sind pflegesensitive Risiken, die häufig gemeinsam auftreten.

Maßnahmen der Dekubitusprophylaxe – was der Standard fordert

Sobald ein Dekubitusrisiko festgestellt wurde, müssen unverzüglich geeignete Maßnahmen geplant, eingeleitet und regelmäßig evaluiert werden. Der Expertenstandard Dekubitusprophylaxe benennt dabei fünf zentrale Handlungsfelder.

Druckentlastung und Druckverteilung stehen an erster Stelle. Weichlagerungsmatratzen, Wechseldruckmatratzen oder spezielle Sitzkissen können den Auflagedruck auf gefährdete Körperstellen reduzieren. Wichtig: Diese Hilfsmittel ersetzen keine aktive Bewegungsförderung, sondern ergänzen sie.

Bewegungsförderung ist das zweite große Handlungsfeld. Der Expertenstandard betont ausdrücklich, dass die vorhandene Eigenbewegung der pflegebedürftigen Person gestärkt und gefördert werden soll – und nicht durch freiheitsentziehende Maßnahmen oder erzwungene Bettruhe eingeschränkt. Das starre 2-Stunden-Lagerungsintervall, das früher weit verbreitet war, entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand. Stattdessen werden individuelle Bewegungspläne mit angepassten Intervallen erstellt – orientiert an der tatsächlichen Belastbarkeit und den Risikofaktoren der Person.

Hautpflege und Feuchtigkeitsmanagement spielen ebenfalls eine wichtige Rolle. Feuchte Haut – etwa durch Schweiß oder Inkontinenz – erhöht das Dekubitusrisiko erheblich. Hier ergänzt sich der Expertenstandard Dekubitusprophylaxe inhaltlich mit dem Expertenstandard Förderung der Harnkontinenz, der ebenfalls auf die Auswirkungen von Inkontinenz auf die Hautintegrität eingeht.

Ernährung und Hydration sind weitere Schutzfaktoren. Ein schlechter Ernährungsstatus schwächt das Gewebe und verlangsamt die Regeneration – das Dekubitusrisiko steigt. Pflegefachkräfte sollten daher immer auch den Ernährungszustand im Blick behalten.

Information, Schulung und Beratung sind der fünfte Bereich. Alle an der Versorgung beteiligten Personen – ausdrücklich auch Angehörige – müssen über das bestehende Risiko und die notwendigen Maßnahmen informiert werden. Das gilt besonders in der ambulanten Pflege, wo eine lückenlose Rund-um-die-Uhr-Betreuung selten möglich ist. Lehnt die pflegebedürftige Person einzelne Maßnahmen ab, ist auch das sorgfältig zu dokumentieren.

Expertenstandard Dekubitus – Kurzfassung der sechs Struktur- und Prozessebenen

Der Expertenstandard Dekubitusprophylaxe ist nach dem Qualitätsmodell von Avedis Donabedian aufgebaut – mit den drei Dimensionen Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität. Vereinfacht lässt sich der Standard in sechs praktische Anforderungen zusammenfassen, die Einrichtungen und Pflegefachkräfte gleichermaßen betreffen:

  1. Die Einrichtung schafft strukturelle Voraussetzungen (geeignete Hilfsmittel, geschultes Personal, Verfahrensregelungen).
  2. Zu Beginn der Pflege wird das Dekubitusrisiko systematisch eingeschätzt.
  3. Bei bestehendem Risiko werden sofort geeignete Prophylaxemaßnahmen eingeleitet.
  4. Die pflegebedürftige Person und ihre Angehörigen werden beraten und einbezogen.
  5. Die Maßnahmen werden regelmäßig evaluiert und bei Bedarf angepasst.
  6. Bei einem bestehenden Dekubitus wird eine qualifizierte Wundversorgung sichergestellt und ein interdisziplinäres Vorgehen angestrebt.

Wer die Struktur der Expertenstandards grundsätzlich verstehen möchte, findet im Artikel zum Expertenstandard chronische Wunden einen guten Vergleichsfall – denn auch dort wird der Aufbau nach Struktur-, Prozess- und Ergebnisebene ausführlich erklärt.

Dokumentation: Der unterschätzte Teil der Prophylaxe

In der Praxis ist die Dokumentation oft das schwächste Glied der Kette. Dabei ist sie aus haftungsrechtlicher Sicht unverzichtbar: Was nicht dokumentiert ist, gilt im Streitfall als nicht durchgeführt. Das gilt für die Risikoeinschätzung, die geplanten Maßnahmen, die Aufklärungsgespräche mit Angehörigen – und besonders für den Fall, dass trotz aller Maßnahmen ein Dekubitus entstanden ist.

Entsteht ein Druckgeschwür, darf es nicht verschwiegen oder auf eigene Faust behandelt werden. Transparenz ist in diesem Fall der beste Schutz – für die pflegebedürftige Person, aber auch für die Pflegefachkraft. Ein Dekubitus Grad 1, der früh erkannt und sofort behandelt wird, ist bei weitem kein Versagen. Das Verschweigen hingegen schon.

Besonders im neuen Strukturmodell SIS hat die Dokumentation der Dekubitusprophylaxe eine eigene Pflichtposition – die Maßnahmen müssen per Handzeichen bestätigt werden. Das ist eine der wenigen Ausnahmen, bei denen das Strukturmodell keine Vereinfachung vorsieht.



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Häufige Fragen zum Expertenstandard Dekubitusprophylaxe

Welche Fassung des Expertenstandards Dekubitusprophylaxe gilt aktuell?

Aktuell gilt die 1. Aktualisierung des Expertenstandards Dekubitusprophylaxe in der Pflege aus dem Jahr 2017. Sie löst die erste Fassung von 2000 und die Aktualisierung von 2010 ab und bringt wichtige Änderungen mit – unter anderem bei der Risikoeinschätzung, bei der Bewegungsförderung und bei der Frage, ob ein Dekubitus immer ein Pflegefehler ist.

Muss die Risikoeinschätzung zwingend mit der Braden- oder Norton-Skala erfolgen?

Nein. Der Expertenstandard Dekubitusprophylaxe schreibt kein bestimmtes Assessmentinstrument vor. Braden-Skala und Norton-Skala sind anerkannte und weit verbreitete Hilfsmittel – aber keine Pflicht. Eine gut begründete und dokumentierte pflegefachliche Einschätzung erfüllt die Anforderungen des Standards ebenfalls.

Wie oft muss eine dekubitusgefährdete Person umgelagert werden?

Der Expertenstandard gibt keine starren Lagerungsintervalle vor. Das früher übliche 2-Stunden-Schema gilt als überholt. Stattdessen werden individuelle Bewegungspläne erstellt, die sich an der Risikosituation, der Eigenbewegung und der Belastbarkeit der betroffenen Person orientieren. Entscheidend ist, dass Druckentlastung konsequent und nachweisbar erfolgt.

Was passiert, wenn ein Dekubitus trotz Prophylaxe entsteht?

Das muss sofort dokumentiert und transparent kommuniziert werden – gegenüber dem Team, der Leitung und den Angehörigen. Der Expertenstandard erkennt an, dass ein Dekubitus nicht immer vermeidbar ist. Was jedoch nicht akzeptabel ist: das Verschweigen oder eine Behandlung ohne Absprache. Bei einem bestehenden Dekubitus müssen die Maßnahmen sofort angepasst und eine qualifizierte Wundversorgung sichergestellt werden.