Expertenstandard Sturz – was ist wichtig und was zu beachten?

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Seit 2013 liegt der Expertenstandard Sturz in aktualisierter Ausgabe vor. Nach dem Expertenstandard Dekubitus (Hier spielt vor allem auch der psychische Aspekt eine Rolle). Gerade ältere Menschen verlieren mit einem Sturz erheblich an Vertrauen in die eigene Mobilität. Die Folge ist nicht selten ein reduzierter Bewegungsradius, welcher wiederum bis zu völligen Isolation führen kann. Daher gilt es, als Pflegekraft auf dem neusten Wissensstand zu sein. Jede Pflegeeinrichtung wird über ein Konzept zur Sturzprophylaxe und zum Umgang mit Stürzen verfügen. Dies sollte im Rahmen des Qualitätsmanagements regelmäßig überprüft und den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Im Folgenden möchten wir Ihnen die Inhalte des Expertenstandard Sturzprophylaxe in der Pflege näherbringen. Darüber hinaus geben wir Tipps zur Ermittlung des Sturzrisikos, sowie eine Übersicht über mögliche prophylaktische Maßnahmen.

Definition laut des Standards

„Ein Sturz ist ein Ereignis, bei dem der Betroffene unbeabsichtigt auf dem Boden oder auf einer anderen tieferen Ebene aufkommt.“ Demnach ist es nicht erforderlich, dass sich die betroffene Person mit dem gesamten Körper auf der tieferen Ebene befindet. Auch wenn die Personen auf dem Boden sitzend oder hockend vorgefunden werden, spricht man von einem Sturzereignis. Sogenannte „Beinahe-Stürze“, bei denen die Pflegekraft einen Bewohner geschützt auf den Boden gleiten lässt, sind nicht als Stürze im o.g. Sinne zu bezeichnen. Jedoch sind sie für die Erfassung des individuellen Risikos von großer Bedeutung und sollten daher ebenso dokumentiert werden. Ist in der Folge von „Sturzrisiko“ die Rede, so bezieht sich das nicht auf das alltägliche Sturzrisiko, dem wir alle z.B. in Sport und Freizeit ausgesetzt sind.

Ziele des Expertenstandard Sturzprophylaxe in der Pflege

  1. das aktuelle Sturzrisiko ist individuell ermittelt
  2. jede gefährdete Person erhält eine Sturzprophylaxe, die Stürze weitgehend verhindert und Folgen minimiert

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Expertenstandard Sturz – die Umsetzung

Mit Beginn des pflegerischen Auftrages sollte sehr zeitnah das individuelle Sturzrisiko ermittelt werden. Aus Ihrem QM-Handbuch sollte hervorgehen, wann und womit das Sturzrisiko ermittelt wird. In den allermeisten Fällen wird dazu ein Assessment-Instrument (z.B. Tinetti-Test zur Beurteilung von Gleichgewicht und Gangbild) genutzt. In anderen Einrichtungen geht man sukzessive dazu über die pflegefachliche Einschätzung in den Vordergrund zu stellen. Hier ist es wichtig die Pflegefachkräfte dahingehend zu schulen, dass Sie ihre Beobachtungen korrekt beurteilen und zu Papier bringen können. Sollte es nach einem Sturz zu Regressansprüchen kommen, bildet die Einschätzung der Pflegefachkraft die Grundlage für Ihre Argumentation.

Folgende Kriterien können über ein evtl. bestehendes Risiko Auskunft geben:

  • Stand- und Gangbild/Balance
  • Einschränkungen in der Sinneswahrnehmung (Sehen und Hören)
  • Beeinträchtigungen der Stimmung und der Kognition
  • Ausscheidungsverhalten (Harninkontinenz etc.)
  • Sturzvorgeschichte
  • Erkrankungen deren Folge eine Ohnmacht sein können
  • Verwendung von Hilfsmitteln – adäquate Hilfsmittel – Werden Hilfsmittel abgelehnt oder unsachgemäß bedient?
  • Medikamente, die Sturzereignis begünstigen

Haben Sie ein Sturzrisiko ermittelt, bedeutet dies den Ausschlag für weitere Schritte:

1. Informieren Sie die betroffene Person und ggfs. Angehörige über das von Ihnen ermittelte Risiko und bieten Sie konkrete Beratung, Schulung und Information an. Wie alle Expertenstandards, räumt auch der Expertenstandard Sturz diesem Aspekt eine hohe Bedeutung ein. Dokumentieren Sie die Ergebnisse/Vereinbarungen des Gesprächs. Auch, und vor allem dann, wenn prophylaktische Maßnahmen abgelehnt werden.

2. Leiten Sie die prophylaktischen Maßnahmen ein, auf die Sie sich in vorangegangenem Gespräch geeinigt haben. Hier muss unterschieden werden, zwischen sogenannten Sofortmaßnahmen und Maßnahmen, die langfristig das Sturzrisiko minimieren. Dokumentieren Sie diese und informieren alle an der Pflege beteiligten Personen darüber. Diese sind angehalten die eigenen Beobachtungen ebenfalls zu dokumentieren.

Zu Beginn des Pflegeauftrags legen Sie kurzfristige Evaluationsdaten fest und nehmen weitere Beobachtungen vor. Dazu gehört es selbstverständlich, die Pflegeberichte der Kollegen genau zu lesen und Ableitungen daraus zu treffen. Ggfs. überdenken Sie Ihre Einschätzung und passen, nach erneutem Beratungsgespräch, die Maßnahmen an.

Expertenstandard Sturzprophylaxe in der Pflege – Was, wenn doch?

Nicht selten kommt es, trotz aller Bemühungen seitens der Pflegekraft, vor, dass ein Bewohner stürzt. Dies wird natürlich auch im Expertenstandard Sturz berücksichtigt. Hier werden sowohl an die Einrichtung, als auch an die Pflegekraft gewisse Anforderungen gestellt. Die Einrichtung muss geeignete „Ressourcen zur Auswertung und Analyse von Stürzen zur Verfügung“ stellen. Gleichzeitig muss sie Zahlen zu Häufigkeit, Umständen und Folgen von Stürzen vorliegen haben. Die Pflegekraft muss befähigt sein, Sturzerfassung und -analyse adäquat durchzuführen. Jeder Sturz ist unbedingt zu dokumentieren.

Die meisten Einrichtungen nutzen dazu sogenannte Sturzereignisprotokolle in denen folgende Punkte erfragt werden:

  • Zeitpunkt des Sturzes
  • Zeitpunkt des Auffindens
  • Ort
  • Licht- und Bodenverhältnisse
  • Am Geschehen beteiligte Personen – welche?
  • Sturzhergang aus Sicht des Betroffenen; ggfs. unter Hinzunahme von
  • Zeugen
  • Lag bereits ein Sturzrisiko vor
  • Gab es prophylaktische Maßnahmen. Wenn ja, welche.
  • Liegen offensichtliche Verletzungen vor.
  • Sofortmaßnahmen (Verbände, Arztkommunikation, Krankentransport, RR-, Puls-, BZ-Kontrolle)
  • Evaluation Risikoeinschätzung erfolgt am: _______, durch ______

Die Dokumentation eines Sturzes ist für viele Pflegekräfte ebenso unangenehm, wie die Erfassung eines Dekubitus. Das liegt nicht selten daran, wie in Einrichtungen mit derartigen Ereignissen umgegangen wird. Grundsätzlich sollte bei einem Sturz nicht die „Schuldfrage“ im Vordergrund stehen. Vielmehr kommt es darauf an, Sturzereignisse zu erfassen, zu analysieren und erforderliche Schritte zur Vermeidung einzuleiten. Das geht nicht ohne Schulung der beteiligten Mitarbeiter aus den Bereichen Pflege und Betreuung – ähnlich auch wie bei dem Expertenstandard Schmerz.

Seine freiheitsentziehenden Maßnahmen

Der Expertenstandard Sturz äußert ganz klar, dass die Vermeidung von Stürzen und das Minimieren der Sturzfolgen nicht durch eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit gelingen kann.
Noch immer gibt es Einrichtungen, in denen freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) zur Sturzprophylaxe eingesetzt werden und das, obwohl es keine Studie gibt, die eine Reduktion des Sturzrisikos durch FEM nachweist.

Unser Fazit

Das Sturzrisiko hat in der Reihe der pflegesensitiven Risiken eine besondere Stellung. Wir alle unterliegen jeden Tag einem gewissen Sturzrisiko. Wir jedoch, können dies kompensieren und die Folgen weitestgehend geringhalten. Mit zunehmendem Alter steigt nicht nur das Risiko zu stürzen, sondern auch das Risiko von lebenseinschränkenden Sturzfolgen steigt. Daher kommt dem Expertenstandard Sturzprophylaxe in der Pflege eine hohe Bedeutung zu.

Wir fassen die wichtigsten Punkte kurz zusammen:

  • individuelle Erfassung des Sturzrisikos (so früh wie möglich)
  • Beratung der betroffenen Person und Verständigung über prophylaktische Maßnahmen
  • anfangs noch enge Evaluationszeiten setzen
  • Risikoeinschätzung und Maßnahmenplanung anpassen
  • Jeder Sturz ist zu dokumentieren

Für Pflegeeinrichtungen gilt:

  •  Stellen Sie sicher, dass Ihre Pflegefachkräfte über Ressourcen zur Risikoerfassung verfügen. Bedenken Sie, dass damit auch Zeitressourcen gemeint sind
  •  Analysieren Sie Sturzprotokolle und evaluieren Sie diese – passen Sie ggfs. Ihr QM-Handbuch an
  •  Sorgen Sie für regelmäßige Fort- und Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter
  •  Schaffen Sie Strukturen, in denen ein multiprofessioneller Austausch stattfinden kann, denn Sturzprophylaxe gelingt nur in Zusammenarbeit mit allen an der Versorgung Beteiligten.

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