Expertenstandard Sturzprophylaxe – Sturzrisiko erkennen und richtig handeln

Expertenstandard Sturzprophylaxe

Stürze gehören in der Pflege zu den häufigsten und folgenreichsten Ereignissen. Für Menschen ab 65 Jahren können sie weit mehr bedeuten als eine vorübergehende Verletzung – sie erschüttern das Vertrauen in die eigene Mobilität, schränken den Bewegungsradius dauerhaft ein und führen in schweren Fällen zu einer vollständigen Abhängigkeit. Genau hier setzt der Expertenstandard Sturzprophylaxe in der Pflege an: Er gibt Pflegefachkräften und Einrichtungen einen verbindlichen Rahmen, wie Stürze systematisch erkannt, verhindert und – wenn sie dennoch passieren – in ihren Folgen minimiert werden können.

Herausgegeben vom Deutschen Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP), liegt der Standard seit 2006 vor und wurde 2013 grundlegend aktualisiert. Alle deutschen Einrichtungen der stationären und ambulanten Altenpflege sind gesetzlich verpflichtet, ihn umzusetzen – geregelt in § 113a SGB XI. Was das in der Praxis bedeutet, erläutern wir Ihnen in diesem Beitrag.

Finden Sie Ihren neuen Job als Pflegefachkraft – ohne selbst zu suchen.

Schicken Sie uns einfach Ihren Lebenslauf. Wir rufen Sie an, besprechen mit Ihnen gemeinsam alle passenden Möglichkeiten bundesweit – und kümmern uns um den Rest.

✓ Nur Festanstellung – keine Zeitarbeit

✓ 100 % kostenlos für Sie

✓ Ihr Arbeitgeber erfährt nichts

Jetzt Lebenslauf einsenden →

Was ist ein Sturz – und was ist ein Beinahe-Sturz?

Bevor Maßnahmen ergriffen werden können, braucht es eine gemeinsame Sprache. Der Expertenstandard definiert den Begriff Sturz klar: Ein Sturz ist ein Ereignis, bei dem die betroffene Person unbeabsichtigt auf dem Boden oder auf einer anderen tieferen Ebene aufkommt. Dabei ist es unerheblich, ob die Person gestürzt und aufgeprallt ist oder kontrolliert auf den Boden gebracht wurde – beides zählt als Sturzereignis.

Besonders wichtig für den Pflegealltag ist der Begriff des Beinahe-Sturzes: Darunter versteht man Situationen, in denen ein Sturz durch das Eingreifen einer Pflegekraft verhindert wurde – zum Beispiel, wenn ein Bewohner sich an der Pflegekraft festhält oder sanft auf den Boden geleitet wird. Beinahe-Stürze gelten nach der Definition nicht als Stürze im eigentlichen Sinne, müssen aber unbedingt dokumentiert und ausgewertet werden. Sie sind wertvolle Hinweise auf ein vorhandenes Sturzrisiko und Grundlage für das individuelle Sturzprotokoll.

Auch der Begriff Sturzhergang spielt bei der Dokumentation eine zentrale Rolle: Wie ist der Sturz passiert? Wo? Zu welcher Tageszeit? Welche Umstände haben möglicherweise eine Rolle gespielt? All diese Angaben fließen in das Sturzereignisprotokoll ein und bilden die Basis für eine sachliche Analyse – ohne dass die Schuldfrage im Vordergrund steht.

infografik_sturzprophylaxe

Sturzrisiko ermitteln: So geht das Assessment in der Praxis

Der Expertenstandard Sturzprophylaxe schreibt vor, dass das Sturzrisiko bei jeder pflegebedürftigen Person zu Beginn des pflegerischen Auftrags und bei jeder wesentlichen Veränderung des Gesundheitszustands neu eingeschätzt werden muss. Dabei ist der Standard bewusst offen gestaltet: Er schreibt kein bestimmtes Assessment-Instrument vor. Entscheidend ist, dass die Einschätzung fachlich begründet und dokumentiert ist.

In der Praxis werden häufig folgende Instrumente eingesetzt:

Morse Fall Scale (MFS): Eines der am weitesten verbreiteten Instrumente. Es bewertet sechs Faktoren – unter anderem frühere Stürze, Diagnosen, Gehhilfen, intravenöse Therapien, Gang und mentalen Status. Das Ergebnis ergibt einen Risikopunktwert.

Sturz-Assessment nach DNQP: Orientiert sich an den Kriterien des Expertenstandards selbst und berücksichtigt sowohl intrinsische (personenbezogene) als auch extrinsische (umgebungsbedingte) Risikofaktoren.

Pflegefachliche Einschätzung: Zunehmend setzen Einrichtungen auf die begründete Einschätzung der Pflegefachkraft, die ihre Beobachtungen strukturiert dokumentiert. Das ist ausdrücklich zulässig – vorausgesetzt, die Fachkraft ist entsprechend geschult und die Dokumentation ist nachvollziehbar.

Zu den typischen Risikofaktoren, die im Sturzrisiko-Assessment geprüft werden, gehören: frühere Sturzereignisse, Medikamente (insbesondere Sedativa, Blutdruckmittel, Psychopharmaka), eingeschränkte Mobilität oder Gangunsicherheit, Sehbeeinträchtigungen, kognitive Einschränkungen, Inkontinenz (nächtlicher Harndrang erhöht das Nachtrisiko erheblich) sowie die Wohnsituation und Hilfsmittelnutzung. Ein vollständiges Assessment berücksichtigt immer beide Dimensionen: die Person selbst und ihr Umfeld.

Einen guten Überblick über die fachlichen Grundlagen der Pflegeplanung, in die das Sturzrisiko-Assessment eingebettet ist, finden Sie in unserem Crashkurs Pflegeplanung.

Prophylaktische Maßnahmen: Was der Standard konkret fordert

Liegt ein Sturzrisiko vor, muss eine individuell abgestimmte Sturzprophylaxe geplant und umgesetzt werden. Der Expertenstandard macht dabei deutlich: Freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) wie Bettgitter, Fixierungen oder eingeschränkte Mobilität sind keine akzeptable Form der Sturzprophylaxe. Es gibt keine Studie, die eine Risikoreduktion durch FEM belegt – im Gegenteil erhöhen sie das Verletzungsrisiko bei einem dennoch eintretenden Sturz erheblich.

Stattdessen setzt der Expertenstandard Sturzprophylaxe auf gezielte, verhältnismäßige Maßnahmen, die der individuellen Situation der betroffenen Person angepasst sind. Dazu zählen unter anderem:

Bewegungsförderung und Krafttraining: Regelmäßige Übungen zur Verbesserung von Gleichgewicht, Muskelkraft und Koordination – angepasst an die körperlichen Möglichkeiten der Person. Auch einfache Sitzübungen oder geführte Spaziergänge können wirkungsvoll sein.

Hilfsmittelversorgung: Rollator, Gehstock, rutschfeste Hausschuhe, Hüftprotektoren – die Pflegefachkraft stellt sicher, dass geeignete Hilfsmittel vorhanden, angepasst und von der betroffenen Person tatsächlich genutzt werden. Häufig werden Hilfsmittel abgelehnt oder falsch eingesetzt – hier ist Beratung und Schulung gefragt.

Umgebungsgestaltung: Ausreichende Beleuchtung (besonders nachts), Beseitigung von Stolperfallen, rutschfeste Böden im Bad, gut erreichbare Alltagsgegenstände. Gerade der Weg zur Toilette in der Nacht ist eine der häufigsten Sturzsituationen.

Medikamentenüberprüfung: In enger Abstimmung mit dem ärztlichen Dienst sollte geprüft werden, ob sturzrisikoerhöhende Medikamente reduziert oder umgestellt werden können.

Beratung und Schulung: Sowohl die betroffene Person als auch Angehörige sollen über das ermittelte Sturzrisiko informiert und in die Maßnahmenplanung einbezogen werden. Das ist ausdrücklich Bestandteil des Standards – Sturzprophylaxe ist kein rein pflegerischer Akt, sondern ein gemeinsamer Prozess.

Ähnlich wie beim Expertenstandard Dekubitus gilt auch hier: Die Einrichtung muss sicherstellen, dass alle Beteiligten – Pflege, Betreuung, Therapie – gemeinsam an einem Strang ziehen. Multiprofessionelle Zusammenarbeit ist kein Kann, sondern eine Anforderung des Standards.

Sturzprotokoll und Sturzereignisprotokoll: Warum Dokumentation so wichtig ist

Wenn ein Sturz passiert ist, beginnt die eigentliche Arbeit. Der Standard fordert, dass jedes Sturzereignis zeitnah dokumentiert, analysiert und ausgewertet wird. Das Sturzprotokoll ist dabei kein Formular zur Schuldzuweisung, sondern ein Qualitätssicherungsinstrument.

Ein vollständiges Sturzereignisprotokoll enthält mindestens: Datum, Uhrzeit und Ort des Sturzes, den genauen Sturzhergang, mögliche Ursachen und beteiligte Risikofaktoren, den Zustand der Person unmittelbar nach dem Sturz sowie die eingeleiteten Maßnahmen. Wichtig: Das Protokoll wird auch dann ausgefüllt, wenn der Sturz ohne sichtbare Verletzung verlaufen ist.

Einrichtungen sollten Sturzprotokolle regelmäßig auswerten – nicht nur im Einzelfall, sondern im Hinblick auf Muster: Häufen sich Stürze zu bestimmten Tageszeiten? In bestimmten Bereichen? Bei bestimmten Personengruppen? Diese Analyse ist Grundlage für strukturelle Verbesserungen im Qualitätsmanagement. Wann ein Sturzprotokoll ausgefüllt werden muss – die Antwort lautet: immer, unmittelbar nach dem Ereignis, unabhängig von dessen Schwere.

Nicht zuletzt hat die lückenlose Dokumentation eine rechtliche Dimension: Kommt es zu Regressansprüchen durch Kranken- oder Pflegekassen, bildet das Sturzereignisprotokoll zusammen mit der pflegefachlichen Einschätzung die Grundlage für die Argumentation der Einrichtung.



Online Bewerbung bei SCORE Personal


Was bedeutet das für Pflegefachkräfte konkret?

Der Expertenstandard Sturzprophylaxe richtet sich nicht nur an Einrichtungsleitungen und Qualitätsbeauftragte – er ist ein Arbeitsstandard für jede examinierte Pflegefachkraft. Das bedeutet in der Praxis: Sie müssen das Sturzrisiko Ihrer Bewohner kennen, die vereinbarten Maßnahmen kennen, umsetzen und dokumentieren. Sie müssen Beinahe-Stürze melden und einordnen können. Und Sie müssen in der Lage sein, Bewohner und Angehörige fachkundig über das Risiko und die Maßnahmen zu informieren.

Für Pflegefachkräfte, die sich in einem Arbeitsumfeld befinden, in dem diese Standards konsequent und mit ausreichend Zeit gelebt werden können, ist das keine Belastung – sondern Ausdruck professionellen Handelns. Wer hingegen das Gefühl hat, dass fachliche Standards im Alltag kaum noch umsetzbar sind, weil Personal und Zeit fehlen, sollte wissen: Es gibt Einrichtungen, in denen das anders ist. Einen Überblick über die weiteren Expertenstandards in der Pflege und ihre Bedeutung finden Sie in unserem Übersichtsartikel.

Was ist der Expertenstandard Sturzprophylaxe?

Der Expertenstandard Sturzprophylaxe ist ein vom DNQP herausgegebener, gesetzlich verbindlicher Qualitätsstandard für die Pflege. Er regelt, wie Pflegefachkräfte und Einrichtungen Sturzrisiken systematisch erfassen, bewerten und durch gezielte Maßnahmen minimieren sollen. Die aktuelle Fassung stammt aus dem Jahr 2013.

Was ist ein Beinahe-Sturz in der Pflege?

Ein Beinahe-Sturz ist ein Ereignis, bei dem ein Sturz durch das Eingreifen einer Pflegekraft verhindert wurde – zum Beispiel, wenn ein Bewohner aufgefangen oder kontrolliert auf den Boden geleitet wird. Beinahe-Stürze zählen nicht als Stürze im Sinne der Definition, müssen aber dokumentiert werden, da sie wichtige Hinweise auf ein bestehendes Sturzrisiko liefern.

Wann muss ein Sturzprotokoll ausgefüllt werden?

Ein Sturzprotokoll muss unmittelbar nach jedem Sturzereignis ausgefüllt werden – unabhängig davon, ob die betroffene Person verletzt wurde oder nicht. Es dokumentiert Ort, Zeit, Hergang und Ursachen des Sturzes und ist Grundlage für die weitere Maßnahmenplanung sowie für die rechtliche Absicherung der Einrichtung.

Sind freiheitsentziehende Maßnahmen zur Sturzprophylaxe erlaubt?

Nein. Der Expertenstandard Sturzprophylaxe stellt klar, dass freiheitsentziehende Maßnahmen wie Fixierungen oder Bettgitter keine akzeptable Form der Sturzprophylaxe sind. Es gibt keinen wissenschaftlichen Nachweis, dass sie das Sturzrisiko reduzieren – sie erhöhen aber das Verletzungsrisiko im Sturzfall erheblich.