
Schmerzen gehören zum Pflegealltag. Ob nach einer Operation, bei einer Grunderkrankung oder im Verlauf einer Demenz – Pflegefachkräfte sind täglich mit dem Thema konfrontiert. Damit sie nicht allein auf Erfahrungswerte angewiesen sind, gibt das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) verbindliche Orientierungshilfen heraus. Eine davon ist der Expertenstandard Schmerzmanagement in der Pflege, der seit Sommer 2020 in seiner aktuellen, grundlegend überarbeiteten Fassung gilt. Was genau darin steht, was sich geändert hat und wie Sie als Pflegefachkraft, Pflegefachfrau oder Pflegefachmann den Standard in der Praxis umsetzen, lesen Sie hier.
Was ist der Expertenstandard Schmerzmanagement – und was hat sich 2020 geändert?
Lange Zeit gab es zwei getrennte Expertenstandards: einen für akute Schmerzen (zuletzt aktualisiert 2011) und einen für chronische Schmerzen (2015). Beide hatten sich in der Praxis bewährt, wurden aber von Pflegeeinrichtungen und Pflegefachkräften zunehmend als aufwändig in der parallelen Anwendung erlebt. Das DNQP hat diesem Wunsch aus der Praxis Rechnung getragen und beide Standards 2020 zu einem einzigen, modernen Instrument zusammengeführt.
Der aktuelle Expertenstandard Schmerzmanagement in der Pflege betrachtet Schmerz als übergreifendes Phänomen – unabhängig davon, ob er akut, chronisch oder im Rahmen eines Eingriffs zu erwarten ist. Das ist ein wesentlicher Schritt, denn in der pflegerischen Realität treten diese Formen häufig nicht isoliert auf. Eine Pflegefachkraft, die eine Bewohnerin mit Rückenschmerzen und einer geplanten Wundversorgung betreut, muss beide Dimensionen gleichzeitig im Blick haben.
Wichtig zu wissen: Alle deutschen Einrichtungen der ambulanten und stationären Altenpflege sind gesetzlich verpflichtet, die Expertenstandards umzusetzen (§ 113a SGB XI). Der Standard gilt damit nicht als unverbindliche Empfehlung, sondern als Teil der professionellen Sorgfaltspflicht.
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Das Ziel des Expertenstandards: Was für jeden Patienten gelten soll
Die übergreifende Zielsetzung des aktuellen Standards ist klar formuliert: Jede Person mit akuten, chronischen oder zu erwartenden Schmerzen soll ein individuell angepasstes, wirksames Schmerzmanagement erhalten. Dieses Ziel schließt drei konkrete Teilziele ein:
Erstens soll der Entstehung und Chronifizierung von Schmerzen sowie schmerzbedingten Krisen entgegengewirkt werden. Zweitens sollen bestehende Schmerzen auf ein für die betroffene Person akzeptables Maß gelindert werden. Und drittens sollen Lebensqualität und Funktionsfähigkeit erhalten oder, wo möglich, verbessert werden.
Was auf den ersten Blick selbstverständlich klingt, ist in der Praxis anspruchsvoll. Denn Schmerz ist subjektiv. Die Weltschmerzgesellschaft (IASP) definiert Schmerz als „ein unangenehmes Sinnes- und Gefühlserlebnis, das mit tatsächlicher oder potenzieller Gewebeschädigung verbunden ist oder einer solchen ähnelt.“ Entscheidend ist dabei der Zusatz: Schmerz ist immer das, was die betroffene Person als Schmerz erlebt – unabhängig davon, ob eine objektiv messbare Ursache vorliegt.
Daraus folgt für die Pflegepraxis: Die Selbstauskunft der pflegebedürftigen Person hat Vorrang. Aussagen wie „Die stellt sich doch nur an“ haben im professionellen Schmerzmanagement keinen Platz.
Akuter, chronischer und prozeduraler Schmerz – die drei Formen im Überblick
Ein wesentlicher Gewinn des aktuellen Expertenstandards ist die klare Differenzierung zwischen drei Schmerzformen, die im pflegerischen Alltag unterschiedliche Reaktionen erfordern.
Akuter Schmerz ist eine physiologische Schutzreaktion des Körpers auf eine Gewebeschädigung – etwa nach einem Sturz, einer Operation oder einem Infekt. Er ist zeitlich begrenzt und klingt in der Regel ab, sobald die Ursache behoben ist. Wird er nicht ausreichend behandelt, besteht das Risiko der Chronifizierung.
Chronischer Schmerz liegt vor, wenn Schmerzen dauerhaft bestehen oder immer wiederkehren und das Erleben der betroffenen Person dauerhaft beeinträchtigen. Hier geht es nicht mehr allein um Gewebeschaden – psychologische, soziale und biografische Faktoren spielen eine zunehmend wichtige Rolle. Eine Pflegefachkraft muss daher auch diese Dimensionen im Blick behalten, nicht nur die medikamentöse Versorgung.
Prozeduraler Schmerz ist eine dritte Kategorie, die der neue Standard explizit aufnimmt: Schmerzen, die im Rahmen pflegerischer Maßnahmen entstehen oder zu erwarten sind, etwa beim Verbandwechsel, bei der Mobilisation oder bei der Venenpunktion. Das Bewusstsein für diese Form ist wichtig, weil sie häufig unterschätzt wird – und weil präventive Maßnahmen sie oft deutlich reduzieren können.
Für einen vertieften Einblick in das Thema Schmerz im Zusammenhang mit Wunden empfiehlt sich außerdem der Artikel zum Expertenstandard chronische Wunden.
Strukturkriterien: Was die Einrichtung leisten muss
Der Expertenstandard Schmerzmanagement in der Pflege unterscheidet zwischen dem, was die Einrichtung bereitzustellen hat, und dem, was von der Pflegefachkraft selbst erwartet wird. Diese Unterscheidung ist wichtig – denn Pflegekräfte können nur das leisten, was ihre Einrichtung auch ermöglicht.
Von der Einrichtung verlangt der Standard unter anderem:
Sie muss validierte Assessmentinstrumente zur Schmerzerfassung bereitstellen – etwa die Numerische Rating-Skala (NRS), die Visuelle Analogskala (VAS) oder die BESD-Skala für Menschen mit Demenz, die sich nicht mehr verbal äußern können. Sie muss sicherstellen, dass pflegerische Schmerzexpertinnen und -experten verfügbar sind, entweder als eigene, speziell fortgebildete Mitarbeiterinnen oder durch externe Fachkräfte. Außerdem muss sie Verfahrensanweisungen zum Schmerzmanagement vorhalten, Schulungen für ihre Mitarbeiterinnen ermöglichen und sowohl medikamentöse als auch nicht-medikamentöse Behandlungsmaßnahmen organisatorisch absichern.
Die Dokumentation spielt dabei eine zentrale Rolle. Was nicht dokumentiert ist, gilt im Zweifelsfall als nicht durchgeführt – das ist nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine fachliche Anforderung.
Was von der Pflegefachkraft erwartet wird
Auf der Seite der Pflegefachkraft – ob Altenpfleger, Altenpflegerin, Gesundheits- und Krankenpfleger oder Gesundheits- und Krankenschwester – definiert der Standard ebenfalls klare Kompetenzen. Sie soll:
Schmerzen systematisch und mit geeigneten Instrumenten einschätzen können – auch bei Personen, die sich nicht verbal äußern können. Sie soll zwischen akutem und chronischem Schmerz sowie prozeduralem Schmerz unterscheiden. Sie soll Maßnahmen planen, koordinieren und deren Wirksamkeit regelmäßig evaluieren. Und sie soll in der Lage sein, das gesamte Schmerzmanagement im interdisziplinären Team – also gemeinsam mit Ärztinnen, Ärzten, Physio- und Ergotherapeuten und ggf. Psychologen – zu begleiten.
Das klingt nach viel. Und es ist tatsächlich viel – was zeigt, welch zentrale Rolle Pflegefachkräfte im Schmerzmanagement einnehmen. Sie sind nicht die Ausführenden eines ärztlichen Plans, sondern aktive Mitgestalterinnen einer individuellen Versorgung.
Das WHO-Stufenschema: Medikamentöse Schmerztherapie verstehen
Auch wenn die Verordnung von Schmerzmedikamenten Aufgabe der behandelnden Ärztin oder des Arztes ist – Pflegefachkräfte sollten das grundlegende Prinzip der medikamentösen Schmerztherapie kennen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat ein dreistufiges Schema entwickelt, das sich am Schweregrad der Schmerzen orientiert:
Auf Stufe 1 kommen nicht-opioide Analgetika zum Einsatz – zum Beispiel Paracetamol oder Ibuprofen. Reicht das nicht aus, wird auf Stufe 2 ein schwaches Opioid ergänzt, etwa Tramadol oder Codein. Bei starken oder therapieresistenten Schmerzen empfiehlt Stufe 3 den Einsatz starker Opioide wie Morphin oder Fentanyl.
Auf jeder Stufe sieht das Schema ergänzende Maßnahmen vor – Co-Medikation, Physiotherapie, psychologische Unterstützung. Pflegefachkräfte sollten dieses Stufenprinzip kennen, um im Gespräch mit Ärztinnen und Ärzten sicher mitreden und ggf. auch gezielt auf eine unzureichende Schmerzversorgung hinweisen zu können. Gerade in palliativen Pflegesituationen ist das eine wichtige Aufgabe.
Wer sich für das Thema Schmerzmanagement im Kontext von Palliativpflege und Sturzrisiko weiter interessiert, findet ergänzende Hinweise auch im Artikel zum Expertenstandard Sturz.
Nicht-medikamentöse Maßnahmen: Oft unterschätzt, oft wirksam
Ein besonderer Schwerpunkt des Expertenstandards liegt auf den nicht-medikamentösen Möglichkeiten der Schmerzlinderung. Gerade hier haben Pflegefachkräfte mehr Handlungsspielraum als häufig angenommen – und die Wirksamkeit vieler Maßnahmen ist wissenschaftlich belegt.
Wärme- und Kälteanwendungen wirken je nach Ursache und Person sehr unterschiedlich, können aber Verspannungen lösen, Entzündungsreaktionen hemmen und das Wohlbefinden deutlich verbessern. Einreibungen und Massagen haben neben der entspannenden Wirkung auch einen direkten Einfluss auf Schmerzrezeptoren. Ablenkung durch Gespräche, Musik, Hobbys oder handwerkliche Beschäftigung ist keine Kleinigkeit, sondern ein ernstzunehmendes Instrument – besonders bei chronischen Schmerzen, bei denen die psychologische Komponente eine große Rolle spielt.
Auch Aromatherapie, Akupressur und Entspannungsübungen wie autogenes Training sind im Standard ausdrücklich erwähnt. Entscheidend ist dabei die individuelle Abstimmung: Was bei einer Bewohnerin wirkt, kann bei der nächsten wirkungslos oder sogar unangenehm sein. Ausprobieren, beobachten und dokumentieren – das ist das Prinzip.
Nicht zuletzt hat das Ausprobieren selbst eine therapeutische Wirkung: Die betroffene Person merkt, dass jemand aktiv nach Lösungen sucht. Das stärkt das Vertrauen und kann das subjektive Schmerzerleben positiv beeinflussen.
Stabile und instabile Schmerzsituation – ein zentrales Konzept des Standards
Der Expertenstandard Schmerzmanagement in der Pflege arbeitet mit dem Konzept der stabilen und instabilen Schmerzsituation. Diese Unterscheidung hilft dabei, den Pflegeprozess zielgerichtet zu steuern.
Eine stabile Schmerzsituation liegt vor, wenn die betroffene Person ihre Schmerzsituation als akzeptabel erlebt, keine Veränderung wünscht und gemeinsam mit dem Pflegeteam Strategien entwickelt wurden, die auch bei drohender Destabilisierung greifen. Angehörige sind dabei ausdrücklich einzubeziehen.
Eine instabile Schmerzsituation zeigt sich hingegen daran, dass die Schmerzlinderung dauerhaft nicht ausreichend ist, gesundheitsbezogene Krisen auftreten oder die Lebensqualität so stark gemindert ist, dass sie dem Willen der betroffenen Person nicht mehr entspricht. In diesen Fällen ist eine sofortige Anpassung des Schmerzmanagements erforderlich – und eine enge Abstimmung mit dem behandelnden Arzt.
Dieses Konzept macht deutlich, dass Schmerzmanagement kein einmaliger Vorgang ist, sondern ein kontinuierlicher Prozess der Einschätzung, Planung, Durchführung und Evaluation – der pflegerische Kernauftrag schlechthin.
Einen ähnlichen prozessorientierten Ansatz verfolgt übrigens der Expertenstandard Dekubitus, bei dem es ebenfalls um systematische Risikoeinschätzung und kontinuierliche Anpassung geht.
Häufige Fragen zum Expertenstandard Schmerzmanagement in der Pflege
Gilt der Expertenstandard Schmerzmanagement in der Pflege für alle Pflegeeinrichtungen?
Ja. Alle Einrichtungen der ambulanten und stationären Altenpflege sind gemäß § 113a SGB XI gesetzlich verpflichtet, die Expertenstandards des DNQP umzusetzen. Der Standard gilt damit nicht als freiwillige Empfehlung, sondern als verbindliche Grundlage professioneller Pflege.
Was hat sich mit der Aktualisierung 2020 konkret geändert?
Die beiden bisherigen Standards für akute Schmerzen (2011) und chronische Schmerzen (2015) wurden zu einem einzigen, einheitlichen Standard zusammengeführt. Neu hinzugekommen ist die explizite Berücksichtigung des prozeduralen Schmerzes – also Schmerzen, die durch pflegerische Maßnahmen entstehen oder zu erwarten sind. Außerdem wurde die Zielsetzung präzisiert und die Differenzierung der Schmerzformen klarer gefasst.
Welche Skalen zur Schmerzeinschätzung sind im Standard vorgesehen?
Der Standard schreibt kein bestimmtes Instrument vor, gibt aber Orientierung: Für verbal kommunizierende Personen eignen sich die Numerische Rating-Skala (NRS) oder die Visuelle Analogskala (VAS). Für Menschen mit Demenz oder anderen kognitiven Einschränkungen empfiehlt sich die BESD-Skala (Beurteilung von Schmerzen bei Demenz), die Verhaltensbeobachtung statt Selbstauskunft nutzt.
Welche Rolle spielt die Dokumentation im Schmerzmanagement?
Eine zentrale. Schmerzeinschätzungen, durchgeführte Maßnahmen, Wirksamkeitsbeurteilungen und Anpassungen des Schmerzmanagements müssen vollständig dokumentiert werden. Nur so ist eine kontinuierliche Versorgungsqualität sichergestellt – und nur so sind Einrichtungen und Pflegefachkräfte im Falle von Regressansprüchen oder Qualitätsprüfungen abgesichert.


