Kann in der Altenpflege über Gehalt verhandelt werden?

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Was in der freien Wirtschaft längst üblich ist, nämlich sein Gehalt etwa alle 18 Monate mit seinem Chef zu verhandeln, ist in der Pflegebranche noch immer eine Art Tabu. Die Ursachen sind vielfältig. Sei es der Gedanke, dass man ja einen sozialen Beruf ausübt, oder die Tatsache, dass uns Chefs und Politiker gleichermaßen erzählen, dass sämtliche Kassen im Sozial- und Gesundheitswesen nahezu leer sind. Darüber kann man denken, wie man möchte und sicherlich gehen hier auch Meinungen auseinander. Nichts desto trotz müssen auch wir Altenpfleger unseren Lebensunterhalt verdienen und sollten uns nicht unter Wert verkaufen.

Und da stellt sich schon die erste Frage: Was bin ich meinem Unternehmen eigentlich wert? Dies hängt sicherlich auch davon ab, ob Sie eine Weiterbildung in der Altenpflege absolviert haben. In vielen Unternehmen ist es durchaus üblich, eine erfolgreiche Weiterbildung z.B. gerontopsychiatrische Pflege, Wundmanagement oder Praxisanleitung als Anlass zu nehmen, Ihnen zwar mehr Aufgaben zuzuweisen, jedoch nicht, um Ihr Gehalt aufzubessern. Und da man ja ein sozial denkender Mensch ist, den sein Beruf ausfüllt und dem die Dankbarkeit des Pflegebedürftigen auch so etwas wie Erfüllung ist, nimmt man Abstriche beim Gehalt billigend in Kauf. Helfersyndrom lässt grüßen.

Erfolgreiche Strategie für eine Gehaltverhandlung

Gerade als Berufsanfänger ist man oft unsicher, was das Gehalt im ersten richtigen Altenpflege Job angeht und es ist nur natürlich, dass man die Erwartungen vielleicht etwas nach unten schraubt. Dabei haben Sie einen der zukunftssichersten Berufe dieses Jahrhunderts. Als Altenpfleger sind Sie nämlich Mangelware und die Einrichtungen reißen sich förmlich um Sie. Sie sind gut ausgebildet. Sie tragen hohe Verantwortung. Sie leisten gesellschaftlich hochwichtige Arbeit. Ihr Arbeitgeber braucht Sie so nötig, wie ein Auto Treibstoff, oder besser noch: wie es einen Fahrer braucht. Das wird Ihnen bei Gehaltsverhandlungen ganz eindeutig in die Karten spielen, wenn Sie wissen, wie Sie diesen Trumpf ausspielen.
Das durchschnittliche Einstiegsgehalt eines Altenpflegers liegt bei etwa 2200 bis 2500 Euro brutto. Kommt ein Tarifvertrag zur Anwendung kann das Einstiegsgehalt auch etwas höher liegen. Hier kann es sich vor Gehaltsverhandlungen lohnen, mal einen Blick in die Tabellenentgelte der einzelnen Tarifverträge zu werfen. Warum sollten Sie in einem privaten Unternehmen erheblich weniger verdienen, als in einer Einrichtung eines Wohlfahrtsverbandes oder eines kirchlichen Trägers.

Gehaltsverhandlung Altenpflege Statistik

Das Wort Haustarif, wie man es häufig in privaten Einrichtungen findet, hat dagegen einen Beigeschmack von Gehaltsverzicht. Aber wo viel Schatten ist, ist auch ein kleines bisschen Licht. Krempeln Sie die Ärmel hoch und machen Sie es den Arbeitnehmern in der freien Wirtschaft nach – treten Sie selbstbewusst für ein anständiges Gehalt ein.

Gehaltsverhandlung Altenpflege – zwei Szenarien

Üblicherweise gibt es zwei Anlässe über sein Gehalt in der Altenpflege zu verhandeln.

  1. Sie bewerben sich auf einen Altenpflege Job
  2. Sie haben bereits einen Job als Altenpfleger und möchten Ihr Gehalt verbessern

Gerade im ersten Fall sollte man relativ unbefangen an die Sache herangehen. Man kennt Sie nicht, und Sie wissen ebenfalls nicht, worauf Sie sich einlassen. Danken Sie immer daran – in der heutigen Zeit will man Sie unbedingt. Man braucht Sie und man möchte Sie eigentlich lieber gestern als morgen einstellen. Wenn Sie selbstbewusst ein wirklich angemessenes Altenpflege Gehalt fordern, dann führen Sie nicht den Beweis, geldgierig zu sein, sondern, sich um Ihre Belange kümmern zu können. Vielleicht führen auch Sie ein kleines Wirtschaftsunternehmen, allgemein als Familie bekannt, und müssen das Unternehmen „am Laufen“ halten. Legen Sie im Gespräch dar, welchen Nutzen Ihr neuer Arbeitgeber von Ihnen hat. Haben Sie bereits eine oder mehrere Weiterbildungen absolviert, dann sollte sich das auf Ihren „Marktwert“ positiv auswirken. Seien Sie an dieser Stelle selbstbewusst. Als Berufsanfänger sollten Sie zwar „kleinere Brötchen backen“, doch auch Sie müssen Ihren Lebensunterhalt verdienen. Dennoch müssen Sie damit rechnen, nicht gleich soviel zu verdienen, wie ein Kollege, der schon seit mehreren Jahren im Unternehmen ist. Wenn es Ihnen möglich ist, sprechen Sie mit künftigen Arbeitskollegen, damit Sie sich eine realistische Vorstellung Ihrer Verhandlungsbasis machen können. Legen Sie auf Ihr Wunschgehalt gedanklich noch ein- oder zweihundert Euro drauf und prägen Sie sich diese Summe Mantra-mäßig ein. Gehaltsverhandlungen sind nichts anderes als Feilscherei. Der Personaler, darauf getrimmt, die Kosten niedrig zu halten, nennt eine ziemlich kleine Summe und Sie eine ziemlich große. Einigung wird in der Mitte erzielt.
Unser Tipp für Berufsanfänger:

Einigen Sie sich auf ein Gehalt, mit dem Sie persönlich erst einmal gut über die Runden kommen können. Legen Sie aber auch sofort schriftlich fest, dass sie, beispielsweise nach der Probezeit, erneut über Ihr Gehalt verhandeln möchten. Das ist durchaus nicht unüblich und für beide Seiten ein tragbarer Kompromiss. Sie können dann sechs Monate lang zeigen, dass Sie ein besseres Gehalt wert sind.

Generell sind in Gehaltsverhandlungen der Kreativität keine Grenzen gesetzt. Und hier kommen wir zum zweiten Szenario, in dem es darum geht, in einem bestehenden Arbeitsverhältnis sein Gehalt zu verbessern. Während sich in der freien Wirtschaft Erfolge meist in Zahlen ausdrücken lassen, so sind die Arbeitsergebnisse in der Altenpflege meist nicht wirklich greifbar. Wohlbefinden und Zufriedenheit der Kunden lassen sich zwar erheben, sind aber auch von zu vielen Faktoren beeinflusst, als dass man sie als Arbeitsergebnis eines einzelnen Mitarbeiters werten könnte. Wenn Sie also mit Ihrem Chef über eine Gehaltserhöhung reden möchten, sollten Sie sich im Vorfeld darüber Gedanken machen, womit Sie diese begründen. Mögliche Argumente sind:

  • Eine erfolgreich absolvierte Weiterbildung
  • Erledigen zusätzlicher Aufgaben (Praxisanleitung, Hygienebeauftragte etc.)
  • Weitestgehend fehlerfreie Erledigung Ihrer Arbeit
  • Geringe Fehlzeiten (immer wieder ein Thema – in jedem Unternehmen)
  • Positiv besetzte Rolle im Team
  • Mitarbeit in Qualitätszirkeln etc.

Auch wenn Sie ein Teamplayer sind, sollten Sie sich Gedanken darüber machen, wodurch Sie sich vom Rest des Teams absetzen. Der Chef soll merken, dass er ohne Sie schlechter dasteht. Doch bitte: nicht übertreiben, und so tun, als sei man unverzichtbar. Das hätte einen faden Beigeschmack.

Gehaltsverhandlungen in der Pflege-Praxis – was sonst noch geht

Manchmal geraten auch die besten Verhandlungen ins Stocken. Man ist sich in der Sache einig, aber auf den letzten „Metern“ hapert es noch ein wenig.

Unser Tipp: Pochen Sie nicht auf den letzten Euro Ihres Bruttolohns. Überlegen Sie, was Ihnen sonst noch nützlich sein könnte. Viele Arbeitgeber sind bereit, Ihnen den einen oder anderen Bonus zukommen zu lassen. Gemeint sind etwa:

  • Betriebliche Altersvorsorge (in der heutigen Zeit absolut sinnvoll!)
  • Benefits, wie Einkaufs- und Tankgutscheine, Mitgliedschaft im Fitnessstudio etc.
  • Dienstwagen zur privaten Nutzung
  • Beteiligung an Betreuungskosten
  • Vollfinanzierung von Weiterbildungen
  • Fehlzeitenbonus – monatlich, halbjährlich, jährlich (je nach Verhandlung)
  • Vergünstigte Krankenzusatzversicherungen (Zahnersatz, Arbeitsplatzbrille etc.)

Wenn Sie derartige Boni aushandeln und auf Ihr Jahres-Brutto-Gehalt anrechnen, kann dabei ein schönes Sümmchen herauskommen. Getreu dem Motto: „Kleinvieh macht auch Mist.“

Gehaltsverhandlung trotz Tarif? – Gar nicht mal so unüblich

Stellen Sie sich vor, Sie haben mehrere Jahre bei einem privaten Träger gearbeitet und nun schon einiges an Erfahrungen gesammelt. Nun möchten Sie gerne Ihren Altenpflege Job wechseln und heuern bei einer Einrichtung an, in der ein Tarifvertrag zur Geltung kommt.

Viele Tarifverträge sehen vor, dass Sie dann in eine der unteren Stufen bzw. Gruppen eingruppiert werden sollen. Die Erfahrungsstufen, die eine Gehaltssteigerung vorsehen, gelten nur für denjenigen, der seine Erfahrungen in einer tarifgebundenen Einrichtung gesammelt hat. Das funktioniert auch, wenn sie innerhalb des angewandten Tarifs die Einrichtung wechseln. Kommen sie aber aus einer Einrichtung, die nicht tarifgebunden war, so kann es Ihnen passieren, dass Sie sozusagen ein „Anfängergehalt“ erhalten.

Hier sollten und dürfen Sie getrost ein Veto einlegen. Es gilt, was auch generell bei Gehaltsverhandlungen gilt. Machen Sie auf Ihre Erfahrung und Qualifikation aufmerksam. Auch vor tarifgebundenen Einrichtungen stehen die Altenpflegekräfte nicht „Schlange“ und drängen auf Einlass. Egal, wo Sie sich bewerben: Sie sind in einer exponierten Lage und haben daher ein deutliches Wörtchen mitzureden. Sie werden sehen – realistische Forderungen wird man Ihnen gerne erfüllen.

Doch auch, wer bereits ein Entgelt nach Tarif erhält, hat die Möglichkeit, sein Gehalt als Altenpfleger aufzubessern. Dazu kann es sinnvoll sein, sich durch den Tarifvertrag zu lesen. Schauen Sie sich einmal die Merkmalsbeschreibung Ihrer Tarifgruppe an und vergleichen Sie diese mit Ihrer tatsächlichen Stellenbeschreibung. Ggfs. übernehmen Sie Aufgaben, die gemäß Tarif besser vergütet werden müssen. Gerade in größeren Unternehmen mit einer großen Personalabteilung geht sowas schonmal „unter.“ Dahinter steckt meist keine böse Absicht. Der Tarifdschungel ist dicht und die Sprache ist nicht immer eindeutig und verständlich. Ein klärendes Gespräch mit dem Vorgesetzten und/oder der Personalabteilung kann hilfreich sein und sollte auf jeden Fall in Erwägung gezogen werden, wenn Sie der Meinung sind, falsch eingruppiert zu sein.


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