Heimleiter aus Augsburg klagt den Staat und sich selbst an

heimleiter aus augsburg klagt staat an

Mit einer ungewöhnlichen Maßnahme machte der Leiter eines Augsburger Pflegeheims für Menschen mit Demenz von sich reden. Vor dem Bundesverfassungsgericht warf er dem deutschen Staat vor, die Missstände in den deutschen Pflegeheimen billigend in Kauf zu nehmen. Da die Einrichtung, die er selbst leitet, die gleichen Umstände vorweist, klagt er zugleich auch sich selbst an. Dem Staat war er konkret vor, seiner Pflicht zum Schutze Pflegebedürftiger nicht oder nicht in angemessener Art und Weise nachzukommen. In gleicher Weise bemängelte er auch den sogenannten Pflege-TÜV. Hier, so sein Beispiel, komme es nicht auf Pflegequalität an, sondern lediglich auf eine lückenlose Pflegedokumentation.

Damit, so der Ankläger, sei das Recht auf Würde, Gleichheit und körperlicher Unversehrtheit verletzt worden. Dies sei eine Verletzung der Menschenrechte. So führte der Augsburger Einrichtungsleiter beispielsweise an, dass es unzumutbar sei, geistig gesunde Menschen mit an Demenz erkrankten Menschen „zusammenzusperren.“ Gleichzeitig beschuldigte er „sowohl börsennotierte Unternehmen, als auch Wohlfahrtsverbände“, Milliarden an der Pflege zu verdienen, auf Kosten der Bewohner, wie auch der Mitarbeiter. So sei es in der Branche durchaus üblich, dass die Einrichtungen erheblich an Personalkosten einsparen, in dem Pflegemitarbeiter auch Tätigkeiten der Hauswirtschaft und der Reinigung übernehmen. Zudem kritisierte er, dass die großen Wohlfahrtsorganisationen wie Caritas, Diakonie oder Arbeiterwohlfahrt gar keine Zahlen veröffentlichen müssten, ob und wie viel Gewinn sie in ihren Einrichtungen erzielen. Gleichwohl schränkte er auch ein, dass es in der Pflegebranche nicht nur „schwarze Schafe“ gebe. Es befänden sich auch viele seriöse Einrichtungen auf dem Markt, die eine hohe Pflegequalität erreichen. Eine derartige Beschwerde gab es beim Bundesverfassungsgericht noch nicht. So stellte es sich im Jahr 2014 dar.

Klage abgelehnt – Begründung „Fehlanzeige“

Knapp zwei Jahre später, im Januar 2016 urteilte das Verfassungsgericht, dass der Vorstoß des Heimleiters unzulässig gewesen sei. Bereits zuvor hatte man von Seiten des Gerichts die Beschwerde zurückgewiesen, mit der Begründung, dass der Heimleiter selbst nicht in seinen Grundrechten betroffen sei. Nun folgte die völlige Zurückweisung der Beschwerde. Ohne Angabe von Gründen, aber mit dem Hinweis, dass die Entscheidung unanfechtbar sei.

Der Augsburger Heimleiter, ehemaliger Polizist und verdeckter Ermittler im Drogenmilieu deutete bereits an, dass er sich mit diesem Urteil nicht abfinden wird. Eine Möglichkeit sehe er darin, sich mit seinem Anliegen an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu wenden. Es bleibt abzuwarten, ob man ihm dort Gehör schenken wird. Bis heute, Februar 2018, gibt es dahingehend keine weitere Entwicklung.

Schluss nach mehr als 20 Jahren – Heimleiter steigt aus

Dafür machte der Heimleiter an anderer Stelle von sich Reden, und zwar als Buchautor. In seinem Spiegel®-Beststeller schrieb er seine Meinung zu den Themen Personalschlüssel, Qualitätsprüfung und Dokumentation nieder.

Dabei macht er keinen Hehl daraus, dass seine Karriere im Pflegebereich auch eher durch Gewinnerzielung motiviert war, denn durch den Wunsch zu helfen. Ein Bekannter bot ihm seinerzeit an, an seiner Seite in ein Pflegeheim einzusteigen. Die Pflegebranche befand sich damals schon im Wachstum und dank der Pflegeversicherung ließ sich gutes Geld verdienen.  Doch schnell wurde er, wie er selbst sagt, vom „Saulus zum Paulus.“ Erst, als die neu gegründete Einrichtung kurz vor der Insolvenz stand, begann er, sich für das zu interessieren, was sich tatsächlich im Inneren der Einrichtung abspielte. Heute, mehr als 20 Jahre später, gehört er zu Deutschlands größten Mahnern, die Missstände in der Pflege anprangern.

Doch als Heimleiter ist er nun nicht mehr tätig. Zeitungen berichten, dass er als Geschäftsführer und Einrichtungsleiter aussteigt. Als Grund werden „unüberbrückbare Differenzen“ mit seinem Mitgesellschafter genannt.  Konkrete Pläne für die Zukunft habe er keine, dafür jedoch zahlreiche Angebote aus der Pflege. Es bleibt spannend…

Bei uns werden Sie keine „schwarzen Schafe“ finden, aber dafür zahlreiche Stellenangebote aus der ambulanten und stationären Altenpflege. Gerne dürfen Sie sich hier nach seriösen Stellenangebote aus der Altenpflege umschauen.