
Praxisanleiterinnen spielen eine zentrale Rolle in der Ausbildung neuer Pflegefachkräfte. Sie vermitteln Wissen, begleiten Lernende im Alltag und sorgen dafür, dass Theorie und Praxis kompetent miteinander verbunden werden. Doch viele wissen nicht genau, welche finanzielle Anerkennung ihnen dafür zusteht. Wer als Praxisanleiterin tätig ist, hat Anspruch auf eine spezifische Praxisanleitung Pflege Zulage, die je nach Tarifvertrag, Bundesland und Einrichtung unterschiedlich ausfällt. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie hoch diese Zulage ist, wann sie ausgezahlt wird und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Warum die Praxisanleitung so wichtig ist
Ohne engagierte Praxisanleiterinnen wäre die Ausbildung in der Pflege kaum möglich. Sie vermitteln nicht nur fachliches Wissen, sondern begleiten Auszubildende, neue Mitarbeitende und Umschülerinnen durch herausfordernde Situationen im Pflegealltag. Eine strukturierte Anleitung sorgt dafür, dass Lernende Sicherheit gewinnen, Standards einhalten und Verantwortung übernehmen können. Genau deshalb wird die Tätigkeit zunehmend wertgeschätzt – und durch eine Praxisanleitung Pflege Zulage finanziell honoriert.
Praxisanleiterinnen übernehmen dabei weit mehr als reine Wissensvermittlung. Sie sind Vorbilder, Ansprechpartnerinnen und Qualitätsgaranten. Sie planen Lernziele, geben Feedback, dokumentieren Anleitungsprozesse und sorgen dafür, dass Berufsanfängerinnen gut in den Pflegealltag integriert werden. Die steigenden Anforderungen in der modernen Pflege – von Digitalisierung bis hin zu komplexen Bewohnerbedürfnissen – machen diese Rolle wichtiger denn je.
Da Praxisanleitung gesetzlich verankert ist und Einrichtungen verpflichtet sind, Anleitungszeiten sicherzustellen, wurde auch die finanzielle Anerkennung über Zulagen fest in Tarifverträgen verankert. Pflegekräfte, die zusätzlich anleiten, übernehmen eine verantwortungsvolle Aufgabe – und sollten wissen, welchen Anspruch sie auf Zulagen wirklich haben.
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Welche Zulage Ihnen als Praxisanleiterin zusteht
Die Höhe der Praxisanleitung Pflege Zulage hängt davon ab, ob Sie in einer tarifgebundenen Einrichtung arbeiten oder bei einem privaten Träger angestellt sind. Während die Zulagen im TVöD und in kirchlichen Tarifverträgen klar geregelt sind, können sie bei privaten Arbeitgebern individuell vereinbart werden. Entscheidend ist dabei immer, ob Sie die gesetzlich erforderliche berufspädagogische Zusatzqualifikation (mindestens 300 Stunden) besitzen.
Praxisanleitungszulage im Überblick:
- TVöD-P (kommunale Einrichtungen):
Praxisanleiterinnen erhalten eine monatliche Zulage von rund 150 € (regional leicht abweichend). In manchen Einrichtungen gibt es zusätzlich Stundenanrechnungen für die Anleitung. - AVR Caritas:
Die Zulage liegt häufig zwischen 130 € und 160 € monatlich – abhängig von Erfahrungsstufe und Aufgabenverteilung. - AVR Diakonie:
Hier variiert die Zulage leicht, liegt aber meist zwischen 120 € und 150 €. Einige Häuser bieten zusätzlich Freistellungstage für Anleitung. - Private Pflegeeinrichtungen:
Die Höhe der Zulage ist frei verhandelbar. Viele zahlen zwischen 80 € und 200 €. Einige Einrichtungen vergüten Praxisanleitung zusätzlich über Stundenkontingente oder Einmalzahlungen.
Wichtig zu wissen: Die Zulage wird auf die ausgeübte Praxisanleitungstätigkeit gezahlt. Je nach Haus kann eine bestimmte Anzahl an geplanten oder dokumentierten Anleitungsstunden Voraussetzung sein. Wer regelmäßig Auszubildende, neue Mitarbeitende oder Anerkennungspraktikantinnen begleitet, sollte daher unbedingt prüfen, ob die Zulage korrekt berücksichtigt wird.
Voraussetzungen für die Zulage als Praxisanleiterin
Um Anspruch auf die Praxisanleitung Pflege Zulage zu haben, müssen bestimmte fachliche und organisatorische Voraussetzungen erfüllt sein. Diese sind gesetzlich geregelt und sollen sicherstellen, dass Auszubildende und neue Mitarbeitende professionell begleitet werden.
Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick:
- Abgeschlossene berufspädagogische Zusatzqualifikation (mind. 300 Stunden):
Diese Weiterbildung ist Pflicht, um offiziell als Praxisanleiterin tätig zu sein. Sie vermittelt didaktische Grundlagen, rechtliche Kenntnisse und pädagogische Methoden. - Regelmäßige jährliche Fortbildung (mind. 24 Stunden):
Praxisanleiterinnen müssen ihr Wissen kontinuierlich aktualisieren. Viele Träger bieten interne Fortbildungen an oder erstatten externe Kurse. - Tatsächliche Anleitung im Pflegealltag:
Die Zulage wird nur gezahlt, wenn Sie tatsächlich Lernende begleiten – Auszubildende, neue Pflegefachkräfte, Pflegehelferinnen oder Anerkennungspraktikantinnen. - Dokumentation der Praxisanleitung:
Einige Einrichtungen verlangen eine nachweisbare Dokumentation der Anleitungsstunden, Lernziele und Feedbackgespräche. - Offizielle Benennung durch den Arbeitgeber:
Viele Träger benennen Praxisanleiterinnen schriftlich, z. B. im Arbeitsvertrag, im Ergänzungsvertrag oder in einem offiziellen Schreiben.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, haben Sie einen klaren Anspruch auf die Zulage. Wird diese dennoch nicht gezahlt, lohnt sich ein offenes Gespräch mit der Pflegedienstleitung oder der Personalabteilung, um Klarheit zu schaffen. Viele Pflegekräfte wissen gar nicht, dass sie mehr Gehalt verdienen könnten.
Wie Sie Ihre Zulage einfordern – praktische Tipps aus dem Pflegealltag
Auch wenn die Praxisanleitung Pflege Zulage in vielen Tarifverträgen klar geregelt ist, wird sie in der Praxis nicht immer automatisch berücksichtigt. Oft liegt das daran, dass Pflegefachkräfte ihre Rolle als Praxisanleiterin zwar aktiv ausüben, aber nicht offiziell benannt oder korrekt eingestuft wurden. Mit den folgenden Schritten stellen Sie sicher, dass Sie die Zulage erhalten, die Ihnen zusteht.
So gehen Sie am besten vor:
- 1. Qualifikationsnachweise prüfen:
Stellen Sie sicher, dass Ihre 300-Stunden-Weiterbildung vollständig abgeschlossen und dokumentiert ist. Der Nachweis sollte Ihrer Personalakte beigefügt sein. - 2. Gespräch mit der Pflegedienstleitung suchen:
In vielen Fällen reicht ein offenes Gespräch. Weisen Sie freundlich darauf hin, dass Sie regelmäßig Anleitung übernehmen und die Voraussetzungen für die Zulage erfüllen. - 3. Schriftliche Benennung als Praxisanleiterin:
Bitten Sie – falls noch nicht geschehen – um eine offizielle Benennung. Dieses Dokument dient als Grundlage für die Auszahlung der Zulage. - 4. Anleitungsstunden dokumentieren:
Führen Sie eine Übersicht über Ihre Anleitungszeiten. Viele Einrichtungen verlangen dies ohnehin, und es erleichtert die Nachweisführung. - 5. Tarifvertrag prüfen:
Je nach Einrichtung gilt TVöD, Caritas, Diakonie oder ein Haustarif. Prüfen Sie die dort angebotene Zulagenhöhe, um sicherzugehen, dass Sie korrekt vergütet werden. - 6. Unterstützung durch Betriebsrat oder Personalabteilung:
Falls Unklarheiten bestehen oder die Zulage verweigert wird, können Betriebsräte oder Mitarbeitervertretungen unterstützen.
In vielen Fällen wird die Zulage nach Klärung rückwirkend gezahlt. Wichtig ist, dass Sie selbst aktiv werden und Ihre Ansprüche kennen – denn gerade in der Pflege wird zusätzliche Verantwortung oft nicht automatisch honoriert.
Fazit: Die Praxisanleitungs-Zulage kennen und richtig nutzen
Praxisanleiterinnen übernehmen eine besonders verantwortungsvolle Aufgabe im Pflegealltag. Sie begleiten Auszubildende, stärken die Qualität der Pflege und tragen entscheidend dazu bei, neue Fachkräfte sicher einzuarbeiten. Genau deshalb ist die Praxisanleitung Pflege Zulage ein wichtiger Bestandteil einer fairen Vergütung. Viele Pflegekräfte wissen jedoch nicht, dass sie Anspruch darauf haben – oder in welcher Höhe.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, lohnt es sich, aktiv zu werden: Sprechen Sie mit Ihrer Leitung, lassen Sie sich offiziell als Praxisanleiterin benennen und prüfen Sie Ihren Tarifvertrag. Mit der richtigen Dokumentation und einer klaren Kommunikation wird die Zulage in der Regel problemlos gewährt.
Ein transparenter Umgang mit Ihrer Zusatzqualifikation ist nicht nur finanziell wertvoll, sondern stärkt auch Ihr berufliches Profil. Praxisanleitung zeigt: Sie übernehmen Verantwortung, fördern den Nachwuchs und gestalten die Zukunft der Pflege aktiv mit.
FAQ – Häufige Fragen zur Praxisanleitungs-Zulage
Wie hoch ist die Praxisanleitungs-Zulage in der Pflege?
Die Höhe der Praxisanleitung Pflege Zulage variiert je nach Tarifvertrag. Im TVöD liegt sie meist bei etwa 150 € monatlich, bei Caritas und Diakonie zwischen 120 € und 160 €. In privaten Einrichtungen ist sie frei verhandelbar und kann stark variieren.
Bekomme ich die Zulage automatisch, wenn ich ausbilde?
Nein. Die Zulage wird nur gezahlt, wenn Sie offiziell als Praxisanleiterin benannt wurden und die gesetzliche 300-Stunden-Weiterbildung abgeschlossen haben. In einigen Einrichtungen müssen zusätzlich dokumentierte Anleitungsstunden nachgewiesen werden.
Muss ich für die Zulage bestimmte Aufgaben übernehmen?
Ja. Die Zulage wird für tatsächliche Anleitung gezahlt – also für die Betreuung von Auszubildenden, neuen Mitarbeitenden oder Anerkennungspraktikantinnen. Dazu gehören Planung, Durchführung, Reflexion und Dokumentation der Anleitung.
Kann ich die Zulage auch rückwirkend erhalten?
Häufig ja. Wenn Sie bereits länger als Praxisanleiterin arbeiten, aber keine Zulage erhalten haben, kann diese in vielen Fällen rückwirkend gezahlt werden. Voraussetzung ist, dass Sie die Qualifikation besitzen und die Anleitung nachweisbar durchgeführt haben.

