Es ist wohl unbestreitbar, dass der Pflegeberuf auf vielfältige Art sehr anspruchsvoll ist. Für die meisten Pflegekräfte ist dies ja auch einer der Gründe dafür, diesen schönen Job auszuüben. Doch wie sieht`s mit dem Altenpfleger Gehalt aus? Man sollte doch meinen, dass es in einem so reichen Land, wie es Deutschland nun einmal ist, da keine großen Unterschiede gibt. Einen Menschen mit Demenz zu pflegen, dürfte in Bayern nicht anspruchsvoller sein, als beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern. Und doch gibt es, was das Altenpflege Gehalt angeht, gewaltige Unterschiede. Falls Sie auf der Suche nach einem neuen Job sind, finden Sie hier unsere Stellenangebote aus der Altenpflege.
Examinierter Altenpfleger Gehalt – was verdient man wirklich?
Die Tabelle ist das Ergebnis einer bundesweiten Befragung von 5812 Altenpflegerinnen und Altenpflegern aus dem Jahr 2023.
Wie die folgende Tabelle zeigen, gibt es nicht nur deutliche Schwankungen zwischen den einzelnen Bundesländern. Selbst innerhalb der einzelnen Bundesländer variiert das Altenpflege Gehalt erheblich.
Bundesland | Durchschnittsgehalt in Euro (Examinierte Altenpflegerin (m/w/d)) |
---|---|
Baden-Württemberg | 33,000 |
Bayern | 32,000 |
Berlin | 31,000 |
Brandenburg | 29,000 |
Bremen | 29,000 |
Hamburg | 32,000 |
Hessen | 33,000 |
Mecklenburg-Vorpommern | 29,000 |
Niedersachsen | 32,000 |
Nordrhein-Westfalen | 33,000 |
Rheinland-Pfalz | 32,000 |
Saarland | 29,000 |
Sachsen | 29,000 |
Sachsen-Anhalt | 29,000 |
Schleswig-Holstein | 29,000 |
Thüringen | 29,000 |
Wie lässt sich das erklären?
Jede Pflegeeinrichtung verhandelt mit den Kostenträgern in den sogenannten Pflegesatzverhandlungen den jeweils gültigen Pflegesatz. Die einen Einrichtungen handeln für sich einen besseren Pflegesatz aus, als andere Einrichtungen. Die Gründe hierfür können vielfältig sein und würden den gegebenen Rahmen sprengen.
In diesen Pflegesatzverhandlungen wird festgelegt, wie viel Geld eine Pflegeeinrichtung für den Bereich „pflegebedingte Aufwendungen“ verlangen darf. Dieser Betrag wird für jeden Pflegegrad bestimmt. So betragen die „pflegebedingten Aufwendungen“ für einen Bewohner im Pflegegrad 3 beispielsweise 68 € pro Tag. Für einen Bewohner im Pflegegrad 5 dagegen 93 € pro Tag.
Ein simples Beispiel 1)
Die Seniorenresidenz „Zum lachenden Pfleger“ (Name ist frei erfunden) hat 100 Pflegeplätze. Diese sind den ganzen Monat voll belegt. Ein durchschnittlicher Monat wird mit 30,42 Tage berechnet. Von den 100 Bewohnern sind 50 im Pflegegrad 3 und die anderen 50 im Pflegegrad 5. Das bedeutet:
- 30,42 Tage x 50 Bewohner PG 3 x 68€ = 103.428 €
- 30,42 Tage x 50 Bewohner PG 5 x 93€ = 141.453 €
Das macht insgesamt: 244.881 €
Ein anderes Beispiel 2)
Das Pflegeheim „Das letzte Stündlein“ (auch der Name ist frei erfunden) hat ebenfalls 100 Pflegeplätze. Auch diese sind den ganzen Monat voll belegt. Hier sind ebenfalls 50 Bewohner im Pflegegrad 3 und die anderen 50 im Pflegegrad 5. Jedoch bekommt das Heim für einen Bewohner im Pflegegrad 3 hier 55 € und im Pflegegrad 5 81€. Das bedeutet:
- 30,42 Tage x 50 Bewohner PG 3 x 55€ = 83.655 €
- 30,42 Tage x 50 Bewohner PG 5 x 81€ = 123.201 €
Das macht insgesamt: 206.856 €
Somit wird relativ deutlich, dass beide Häuser ihrem Namen gerecht werden. Während für das Altenpfleger Gehalt im Beispiel 1 244.881 € zur Verfügung stehen, sind es im Beispiel 2 lediglich 206.856€. Aus dieser Berechnungsgrundlage geht dann letztlich auch der Personalschlüssel hervor. In der Regel haben Einrichtungen, die an einen Tarifvertrag gebunden sind, einen höheren Pflegesatz. In eigener Sache: sollten Sie als Einrichtung trotzdem nicht genug Mitarbeiter haben, dann unterstützen wir Sie gerne mit unserer Personalvermittlung Pflege.
Die Entlohnung in der Ausbildung
Ehe man sich für eine Ausbildung in der Altenpflege entscheidet, stellt man sich natürlich die Frage: „Wie viel verdient man als Altenpfleger?“ Altenpfleger bzw. Auszubildende der Altenpflege erhalten in der Ausbildung eine Ausbildungsvergütung, die bei Pflegeeinrichtungen des öffentlichen Dienstes tariflich wie folgt gegliedert ist:
- 1. Ausbildungsjahr: ca. 1.011 €
- 2. Ausbildungsjahr: ca. 1.072 €
- 3. Ausbildungsjahr: ca. 1.173 €
Damit gehört die Ausbildungsvergütung in der Altenpflege zu einer der höchsten in Deutschland! Während der praktischen Ausbildung in den jeweiligen Einrichtungen, erhöht sich das Gehalt um möglich Zuschläge für Schichtdienst und Dienst an Sonn- und Feiertagen.
Nach der Ausbildung – bessere Möglichkeiten für Pflegefachkräfte mit Zusatzqualifikation
Gerade junge Menschen möchten sich nach absolvierter Berufsausbildung ins Berufsleben stürzen, um sich möglichst schnell eine eigene Existenz aufzubauen. Unter Umständen ist man relativ schnell enttäuscht von dem, was am Ende des Monats „unterm Strich“ übrigbleibt. Hier können Sie vorab schon einmal prüfen, wie sich ihr Bruttogehalt am Ende für Sie auszahlt.
Wenn Sie ein höheres Altenpfleger Gehalt anstreben, sollten Sie in jedem Fall darüber nachdenken, Ihre Qualifikation zu verbessern. Da gibt es üblicherweise zwei Möglichkeiten.
- Sie beginnen, sich in einem oder mehreren Bereichen zu spezialisieren
- Sie erklimmen die Karriereleiter und steigen in der Hierarchie auf.
Inzwischen gibt es zahlreiche Möglichkeiten sich in der Altenpflege zu spezialisieren. Sie haben praktisch freie Auswahl in den Bereichen:
- Gerontopsychiatrische Pflege
- Palliative Care
- Wundmanagement
- Ernährungsmanagement
- Praxisanleitung
- Qualitätsmanagement
Möchten Sie lieber eine Führungsposition übernehmen, kommen für Sie beispielsweise die Heim-, Pflegedienst- und Wohnbereichsleitung, in Frage. Alle genannten Spezialisierungen und Funktionen lassen sich durch Weiterbildungen, auch in berufsbegleitender Form, erlangen. Doch auch Studiengänge, wie z.B. Pflegemanagement, Pflegewissenschaft und Pflegepädagogik, erfreuen sich immer größerer Beliebtheit und lassen sich ebenfalls berufsbegleitend, z.B. in Form eines Fernstudiums, absolvieren.
Examinierte Altenpfleger (Stunden-) Lohn aufbessern
Neben der Möglichkeit sich weiterzubilden, und dadurch mehr Gehalt zu erzielen, gibt es noch andere Wege für examinierte Altenpfleger das Gehalt aufzubessern. Die Tatsache, dass Altenpfleger und Krankenschwestern händeringend gesucht werden, spielt Ihnen eindeutig in die Karten. Wie schon erwähnt, ist die Vergütung nach Tarif, der Idealfall. Hier steigt das Altenpfleger Gehalt mit der Berufserfahrung, zwar langsam, jedoch stetig.
Doch auch examinierte Altenpfleger, die in privaten Einrichtungen tätig sind, haben gute Aussichten ihr Gehalt zu verbessern.
Verhandeln
Es ist nicht unüblich, sein Altenpfleger Gehalt zu verhandeln. Das gilt auch für Betriebe, in denen ein Tarifvertrag gilt. Oft verhandelt man zu Vertragsbeginn ein Gehalt aus, mit dem beide Seiten gut leben können. Zudem vereinbart man, nach einem gewissen Zeitraum (meist nach der Probezeit), erneut zu verhandeln. Getreu dem Sprichwort: Wer gut arbeitet, verdient auch gutes Geld. Hat man sich schließlich geeinigt, ist es üblich, sich im Abstand von zwei Jahren erneut zusammenzusetzen.
Häufig erwarten Einrichtungen, dass Sie Ihre Gehaltsvorstellung bereits in der Bewerbung mitteilen. Bedenken Sie, dass die von Ihnen in der Bewerbung genannte Summe, später als Verhandlungsgrundlage dienen wird. Daher kann es ratsam sein, seine Vorstellungen etwas höher anzusiedeln. Es wird Ihnen dann leichter fallen, Kompromisse zu schließen.
Zielvereinbarungen
Auch im Bereich der Pflege und des Gesundheitswesens ist der Begriff der „leistungsgerechten Vergütung“ längst kein Fremdwort mehr. Deshalb gibt es immer mehr Einrichtungen, die ihre Mitarbeiter mit einem Prämiensystem locken. Man erhält ein Grundgehalt, welches sich durch das Erreichen von zuvor festgelegten Zielen automatisch verbessert.
Das ist kein grundsätzlich schlechtes System. Warum soll nicht der Mitarbeiter, der mehr leistet, auch mehr verdienen? Doch empfehlen wir Ihnen, sich genau davon zu überzeugen, dass die ausgehandelten Ziele zum einen realistisch und zum anderen auch erreichbar sein müssen.
Zusatzleistungen
Es muss nicht immer das Netto-Gehalt sein. Viele gute Einrichtungen setzen auf Zusatzleistungen für ihre Mitarbeiter. Diese reichen von betrieblicher Altersvorsorge, über Beteiligung an Kinder-Betreuungskosten, bis hin zu einem Dienstwagen. Ebenso kann Sie Ihr Arbeitgeber bei der Durchführung einer Weiterbildung finanziell unterstützen.
Man erhält somit zwar nicht mehr Netto-Gehalt, spart aber zum Teil erheblich bei den privaten Ausgaben ein.
Auszahlung von Mehrarbeit
Überstunden und Mehrarbeit sind gerade in der Altenpflege keine Seltenheit. Besprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob die Möglichkeit besteht, sich die geleisteten Stunden auszahlen zu lassen. Doch Vorsicht: Je nach Steuerklasse, kann es passieren, dass unterm Strich nicht allzu viel übrig bleibt. Hier kann es Sinn machen, sich Stunden in mehreren Etappen auszahlen zu lassen. Hierzu kann Sie Ihr Arbeitgeber individuell beraten.
Sie sehen, ein geringes Altenpfleger Gehalt muss nicht sein.
Unser Tipp: Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an und teilen Sie ihm mit, dass Sie über Ihr Gehalt sprechen möchten. Nur die wenigsten Arbeitgeber werden abgeneigt sein, einen Termin mit Ihnen zu vereinbaren. Das gilt gerade dann, wenn Sie sich bereits im Unternehmen bewährt haben.
Wie finden Sie ein adäquates Stellenangebot, das Ihren Qualifikationen entspricht?
Es ist für Altenpfleger, wie für Berufe anderer Branchen, durchaus legitim, sich auf dem „Markt“ umzuschauen. Natürlich haben Sie sich für einen sozialen Beruf entschieden, bringen Ihre Werte und Normen in den Job ein. Doch auch Sie möchten von Ihrem Gehalt vernünftig Leben können und Ihre Familie ernähren. Als Altenpfleger haben Sie bei Ihrer Berufswahl viele Entbehrungen bedingungslos in Kauf genommen. Sie verzichten auf Wochenenden, Feiertage, Familientreffen, Partys, Freizeit und Zeit mit Ihrem Partner. Das machen Sie gerne. Doch auch Sie verdienen 100 Prozent Gehalt für 100 Prozent Leistung. Nicht mehr. Aber auch nicht weniger. Hin und wieder vergessen Arbeitgeber das. Und in solchen Situationen stärkt es das Selbstwertgefühl ungemein, wenn man mal unverbindlich seinen eigenen „Marktwert“ checkt.
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