Expertenstandards in der Pflege – alle 13 Standards im Überblick

Expertenstandards Pflege

Wer in der Pflege arbeitet, begegnet ihnen täglich: den Expertenstandards. Sie geben vor, wie professionelle Pflege bei bestimmten Risiken und Problemfeldern aussehen soll – verbindlich, evidenzbasiert und bundesweit einheitlich. Doch was genau steckt hinter diesen Standards, wie viele gibt es aktuell, und warum sind sie für Pflegefachkräfte und Einrichtungen so wichtig?

Dieser Artikel gibt Ihnen eine vollständige Übersicht über alle 13 aktuellen Expertenstandards der Pflege, erklärt ihren Aufbau und zeigt, was sich zuletzt geändert hat.

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Was sind Expertenstandards in der Pflege?

Expertenstandards sind evidenzbasierte Qualitätsinstrumente, die das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) mit Sitz an der Hochschule Osnabrück entwickelt. Sie beschreiben für zentrale pflegerische Problemfelder – von der Dekubitusprophylaxe bis zur Schmerzbehandlung – konkrete Ziele, notwendige Strukturen, Pflegeprozesse und messbare Ergebnisse.

Seit 2008 sind die veröffentlichten Expertenstandards nach § 113a SGB XI für alle zugelassenen Pflegeeinrichtungen in Deutschland rechtlich verbindlich. Das bedeutet: Ambulante Pflegedienste, stationäre Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, die Standards in ihrer Einrichtung umzusetzen und die Umsetzung zu dokumentieren. Der Medizinische Dienst (MD) prüft die Einhaltung im Rahmen seiner regulären Qualitätsprüfungen.

Wichtig zu verstehen: Expertenstandards geben keine konkreten Handlungsanweisungen Schritt für Schritt vor. Sie beschreiben den Rahmen – also die Mindestanforderungen an Struktur, Prozess und Ergebnis. Wie dieser Rahmen in der eigenen Einrichtung mit Leben gefüllt wird, liegt im Verantwortungsbereich jeder Einrichtung selbst. Das erklärt, warum zwei Pflegeheime denselben Standard sehr unterschiedlich umsetzen können – und dennoch beide regelkonform arbeiten.

Wie viele Expertenstandards gibt es? – Aktuelle Übersicht 2026

Aktuell gibt es in Deutschland 13 Expertenstandards in der Pflege, die vom DNQP veröffentlicht wurden. Hinzu kommt der sogenannte Expertinnenstandard zur Förderung der physiologischen Geburt, der sich jedoch ausschließlich an Hebammen richtet und für die klassische Alten- und Krankenpflege keine Relevanz hat.

Hier sind alle 13 aktuellen Expertenstandards in der Pflege im Überblick:

  1. Dekubitusprophylaxe in der Pflege – Prävention von Druckgeschwüren bei gefährdeten Patienten und Bewohnern (2. Aktualisierung 2017)
  2. Entlassungsmanagement in der Pflege – Sicherstellung einer lückenlosen Weiterversorgung nach Krankenhausaufenthalt (2. Aktualisierung 2019)
  3. Schmerzmanagement in der Pflege bei akuten Schmerzen – Erkennung, Einschätzung und Behandlung akuter Schmerzzustände
  4. Schmerzmanagement in der Pflege bei chronischen Schmerzen – Umgang mit dauerhaften Schmerzzuständen und Lebensqualitätssicherung (Aktualisierung 2020)
  5. Sturzprophylaxe in der Pflege – Prävention von Stürzen und sturzbedingten Verletzungen (2. Aktualisierung 2022)
  6. Förderung der Harnkontinenz in der Pflege – Erhaltung und Wiederherstellung der Blasenkontinenz
  7. Pflege von Menschen mit chronischen Wunden – Wundmanagement und -versorgung bei chronischen Wundheilungsstörungen (2. Aktualisierung 2025)
  8. Ernährungsmanagement zur Sicherung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege – Prävention und Behandlung von Mangelernährung (1. Aktualisierung 2017)
  9. Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege – Erhaltung der Bewegungsfähigkeit und Prävention von Immobilität
  10. Erhaltung und Förderung der Hautintegrität in der Pflege – Schutz der Haut und Prävention von Hautschäden
  11. Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz – Personzentrierte Pflege und Beziehungsqualität bei Demenzerkrankungen (Aktualisierung voraussichtlich Herbst 2026)
  12. Förderung der physiologischen Mundgesundheit in der Pflege – Mundhygiene und Mundgesundheit als Pflegeaufgabe
  13. Förderung der Vitalzeichenmessung in der Pflege – Überwachung und Interpretation von Vitalzeichen (2024)

Darüber hinaus entwickelt das DNQP seit 2025 einen neuen Expertenstandard zum Thema Delir. Ein Entwurf soll 2027 auf einer Konsensuskonferenz der Fachöffentlichkeit vorgestellt werden.

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Wie entsteht ein Expertenstandard? Der Entwicklungsprozess

Die Entwicklung eines Expertenstandards folgt einem fest definierten, mehrstufigen Verfahren, das Wissenschaft und Praxis systematisch zusammenbringt.

Schritt 1 – Themenauswahl: Interessierte Personen oder Institutionen können Themenvorschläge beim DNQP einreichen. Das DNQP prüft, ob das Thema für die Pflegepraxis relevant ist, ob ausreichend wissenschaftliche Literatur vorliegt und ob ein Expertenkonsens erreichbar ist.

Schritt 2 – Expertengruppe: Für jedes Thema wird eine Expertengruppe aus acht bis zwölf Fachleuten gebildet. Sie setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Pflegewissenschaft, der Pflegepraxis sowie aus Patienten- und Verbraucherverbänden zusammen.

Schritt 3 – Erarbeitung und Entwurf: Die Gruppe erarbeitet einen Standardentwurf, der praxistauglich, dem aktuellen Wissensstand entsprechend und messbar sein muss. Konkrete Maßnahmen und verantwortliche Akteure werden benannt.

Schritt 4 – Konsensus-Konferenz: Der Entwurf wird der Fachöffentlichkeit vorgestellt. In strukturierten Diskussionen können Anmerkungen eingebracht werden, die anschließend intensiv geprüft und ggf. eingearbeitet werden.

Schritt 5 – Modellhafte Implementierung: Vor der endgültigen Veröffentlichung wird der Standard in mehreren Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege erprobt – in der Regel über einen Zeitraum von sechs Monaten.

Schritt 6 – Verbindliche Veröffentlichung und Aktualisierung: Nach erfolgreicher Erprobung wird der Standard im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist damit für alle Pflegeeinrichtungen verbindlich. Die Expertengruppe prüft jährlich, ob Aktualisierungsbedarf besteht. Spätestens nach fünf Jahren muss jeder Standard überarbeitet werden.

Aufbau eines Expertenstandards: Struktur, Prozess und Ergebnis

Jeder Expertenstandard ist nach dem Qualitätsmodell des amerikanischen Medizinsoziologen Avedis Donabedian aufgebaut. Dieses Modell unterscheidet drei Qualitätsdimensionen, die sich in der tabellarischen Struktur eines jeden Standards direkt wiederfinden.

Strukturqualität: Hier werden die Voraussetzungen beschrieben – sowohl auf Einrichtungsebene als auch auf Ebene der Pflegefachkraft. Was muss vorhanden sein? Welche fachliche Qualifikation wird erwartet? Welche Ressourcen, Materialien und organisatorischen Rahmenbedingungen braucht es, damit der Standard umgesetzt werden kann?

Prozessqualität: Dieser Bereich beschreibt, was die Pflegefachkraft konkret tut – von der Einschätzung des Risikos über die Planung geeigneter Maßnahmen bis hin zur Dokumentation. Die Prozesskriterien richten sich in der Regel ausschließlich an die Pflegefachkraft, nicht an die Einrichtung.

Ergebnisqualität: Das Ergebniskriterium beschreibt, was am Ende erreicht werden soll – ähnlich wie ein Pflegeziel in der Pflegeplanung. Es ist formuliert aus der Perspektive des Patienten oder Bewohners und beschreibt einen messbaren Zielzustand.

Oben in der Tabelle findet sich jeweils eine übergeordnete Zielsetzung mit Begründung. Darunter gliedert sich der Standard in mehrere Ebenen – von der Gesamteinrichtung über die leitende Pflegefachkraft bis zur direkt pflegenden Fachkraft. Dieser Aufbau macht Expertenstandards zwar übersichtlich, erfordert aber gleichzeitig Interpretationsleistung: Konkrete Handlungsanweisungen sucht man vergeblich. Jede Einrichtung muss den Rahmen mit einrichtungsspezifischen Pflegestandards füllen.

Wer mehr über den praktischen Einsatz im Berufsalltag erfahren möchte, findet bei uns weitere Artikel zum Expertenstandard Dekubitus, zum Expertenstandard Sturz und zur Pflegeplanung.

Was hat sich zuletzt geändert? Aktuelle Entwicklungen 2025 und 2026

Das DNQP arbeitet kontinuierlich an der Aktualisierung und Weiterentwicklung bestehender Standards. Das sind die wichtigsten aktuellen Entwicklungen:

Der Expertenstandard Chronische Wunden wurde 2025 in seiner zweiten Aktualisierung veröffentlicht. Parallel dazu fand ein umfangreiches Praxisprojekt in 27 Pflegeeinrichtungen statt, dessen Ergebnisse schrittweise veröffentlicht werden.

Der Expertenstandard Beziehungsgestaltung bei Demenz befindet sich derzeit in der Aktualisierungsphase. Die überarbeitete Fassung wird voraussichtlich im Herbst 2026 vorgestellt.

Der Expertenstandard Dekubitusprophylaxe wird seit Anfang 2026 von einer neuen Expertenarbeitsgruppe unter Leitung der Charité Berlin für eine dritte Aktualisierung vorbereitet.

Neu in der Entwicklung ist der bereits erwähnte Expertenstandard Delir, der Pflegekräfte dabei unterstützen soll, delirante Zustände frühzeitig zu erkennen, angemessen zu handeln und präventive Maßnahmen einzuleiten. Mit einer Konsensuskonferenz ist frühestens 2027 zu rechnen.

Expertenstandards und Pflegequalität – was bedeutet das für die Praxis?

Für Pflegefachkräfte sind Expertenstandards weit mehr als bürokratische Pflichterfüllung. Sie sind eine Schutzfunktion – rechtlich und fachlich. Wer nachweislich nach den Vorgaben eines Expertenstandards gehandelt hat, steht bei Haftungsfragen auf deutlich sichererem Boden als jemand, der nach eigenem Ermessen vorgegangen ist.

Gleichzeitig bieten Expertenstandards Orientierung in komplexen Pflegesituationen. Sie bündeln das aktuelle pflegewissenschaftliche Wissen zu einem bestimmten Thema und übersetzen es in handhabbare Rahmenbedingungen für den Berufsalltag.

Für Pflegeeinrichtungen bedeuten die Standards, dass Qualitätssicherung keine freiwillige Kür mehr ist, sondern gesetzliche Pflicht. Der Medizinische Dienst prüft bei Regelprüfungen systematisch, ob und wie Expertenstandards implementiert sind – von der Schulung der Mitarbeitenden über das Vorhandensein von Risikoassessments bis hin zur korrekten Dokumentation.

Altenpfleger, Altenpflegerinnen, Pflegefachfrauen, Pflegefachmänner, Gesundheits- und Krankenpflegerinnen sowie Gesundheits- und Krankenpfleger – sie alle begegnen den Expertenstandards täglich, unabhängig davon, ob sie in der stationären Altenpflege, im Krankenhaus oder im ambulanten Pflegedienst arbeiten. Wer die Standards kennt und sicher mit ihnen umgeht, arbeitet nicht nur rechtssicher, sondern auch fachlich auf höchstem Niveau.



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Häufige Fragen zu Expertenstandards in der Pflege

Wie viele Expertenstandards gibt es in der Pflege aktuell?

Stand 2026 gibt es 13 Expertenstandards in der Pflege, die vom Deutschen Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) veröffentlicht wurden und für zugelassene Pflegeeinrichtungen verbindlich sind. Hinzu kommt der Expertinnenstandard zur Förderung der physiologischen Geburt, der sich jedoch ausschließlich an Hebammen richtet.

Sind Expertenstandards in der Pflege verpflichtend?

Ja. Seit 2008 sind die vom DNQP veröffentlichten Expertenstandards nach § 113a SGB XI rechtlich verbindlich für alle zugelassenen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland. Die Umsetzung wird durch den Medizinischen Dienst (MD) geprüft.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegestandard und Expertenstandard?

Pflegestandards werden von einzelnen Einrichtungen intern entwickelt und gelten nur dort. Expertenstandards hingegen werden vom DNQP wissenschaftlich erarbeitet, bundesweit konsentiert und nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger für alle Einrichtungen verbindlich. Einrichtungsinterne Pflegestandards sollten die Vorgaben der Expertenstandards konkretisieren und umsetzen – sie ersetzen sie aber nicht.

Wie oft werden Expertenstandards aktualisiert?

Das DNQP verpflichtet sich, jeden Expertenstandard spätestens alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren. Jährlich wird die zuständige Expertengruppe befragt, ob kurzfristiger Handlungsbedarf besteht. Praxisprojekte nach Aktualisierungen helfen dabei, die überarbeiteten Standards in der Pflegepraxis zu erproben.